Einmal mehr wird die Bevölkerung rund um den Flughafen betrogen. Das wiederholte Versprechen, dass eine Anhörung der Behörden sowie eine Information und die Mitwirkung der Bevölkerung vorgesehen sein, (Art. 4 RPG) wurde nicht eingehalten. Dafür wird vorgetäuscht, dass vorwiegend Festlegungen enthalten seien, die dem heutigen Flugbetrieb entsprechen.
Mit den vorliegenden Festlegungen erfüllt der Bundesrat weitestgehend die Begehrlichkeiten der Flughafen Zürich AG und des Lufthansakonzerns. Damit wird der SIL definitiv als Instrument zur Umgehung gültiger Gesetze missbraucht.
Neu sollen Südstarts straight bei Nebel- und Bisenlagen möglich sein. Damit erfolgt der erste Schritt zur Einführung der neuen Hauptstartbahn Süd straight - auch wenn dies von den Verantwortlichen noch bestritten wird. Südstarts straight ermöglichen maximale Spitzenkapazitäten. Sie verstossen aber, gemäss einem gültigen Bundesgerichtsurteil, gegen das Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz. Gegen den SIL besteht keine rechtliche Handhabe, deshalb ist jetzt der Regierungsrat gefordert. Von ihm erwarten wir ein kategorisches NEIN zu allen Südstarts straight. Er darf sich nicht von den Spin doctors im Dienste der Aviatiklobby und des UVEK täuschen und hinters Licht führen lassen.
Der VFSN wird auch weiterhin alles unternehmen um die Südstarts straight zu verhindern.
Kontakt:
Thomas Morf, Präsident VFSN, praesident@vfsn.ch
Medienmitteilung VFSN, 26.06.2013