Entrechtet - so werden gültige Gesetzte ausgehebelt
Der Südstart straight missachtet diverse gültige Gesetze, wie z.B. das Flughafen- und das Umweltschutzgesetz. Auch die Südlandungen verstossen gegen diese Gesetze. Das Bundesgericht bezeichnet denn auch die Südlandungen als unzulässig, aber zur Sicherstellung des Flugbetriebes während den deutschen Sperrzeiten als notwendig.
Für Südstarts straight besteht weder eine Notwendigkeit noch ein Zwang.
Darum fordern die Flughafen Zürich AG und der Lufthansakonzern, dass sie im Rahmen des Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) "legalisiert" werden. Der SIL wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unter Mithilfe der Flughafen Zürich AG ausgearbeitet und vom Bundesrat festgelegt.
Der SIL unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle und es bestehen auch keinerlei Rechtsmittel.
Südstarts straight werden von der Flughafen Zürich AG und dem deutschen Lufthansakonzern aus Profitgier gefordert - gelten für diese beiden Firmen andere Gesetze?
Südstarts straight ignorieren die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie und zerstören den Wohn- und Lebensraum von tausenden von Menschen - diese haben keine rechtliche Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Südstart straight - NEIN
Für Südstarts straight besteht keine Notwendigkeit. Sie dürfen nicht unter Missachtung gültiger Gesetze durch den SIL "legalisiert" werden.
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Flughafen Zürich ja - aber mit Mass und Vernunft