Rückschlag für Südanflug-Gegner (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Stadt Zürich gegen die Installation von Warnlichtern auf dem Adlisberg nicht eingetreten.

Die Weigerung der Stadt, die Auflage des Bazl zu erfüllen, war eine Strategie im Kampf gegen die Südanflüge. Laut den Lausanner Richtern erwächst der Stadt Zürich durch das Anbringen der Warnlichter kein «nicht wieder gutzumachender Nachteil», da die Flughafen Zürich AG die Kosten dafür tragen müsse. Bis Ende August muss die Stadt demnach die Markierungsbeleuchtung auf dem Loorenkopfturm installieren.  (TA, 29.5.04)

Auszug:

Die Stadt hatte argumentiert, die Reko Uvek habe keine Anordnung zur Kostentragung getroffen. Damit müsse sie als Grundeigentümerin die anfallenden Kosten der Befeuerung selber übernehmen, insbesondere für die Anschaffung der Anlage, die Stromleitungen, das Einholen der entsprechenden Bewilligungen und den Unterhalt.

Dies trifft laut Bundesgericht nicht zu. Bereits das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) habe in seiner vorangehenden Verfügung die Flughafen Zürich AG zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Reko Uvek habe die Kostenpflicht dann zwar nicht mehr ausdrücklich erwähnt, aber auf diese Verfügung verwiesen.