Bundesrätin Doris Leuthard und Peter Müller, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), informierten die Vertreter der Begleitgruppe heute über den Stand des Ratifizierungsverfahrens und die weiteren Schritte zur Umsetzung des Staatsvertrags. Derzeit werden die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung ausgewertet. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat ist für Ende Jahr geplant. Der Bundesrat wird darin seine Vorstellungen für das künftige Betriebskonzept am Flughafen Zürich darlegen. „Wir wollen Transparenz schaffen zu den Auswirkungen des Staatsvertrags auf die betroffenen Regionen" betonte Bundesrätin Leuthard.
Die zur Umsetzung des Staatsvertrags nötigen raumplanerischen Vorgaben und Flugroutenkonzepte sind im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu definieren. Zu den möglichen Betriebsvarianten am Flughafen Zürich läuft momentan eine Konsultation bei den betroffenen Kantonen, dem Flughafen und der Flugsicherung Skyguide. Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Betriebsvarianten sind deren Auswirkungen bezüglich Sicherheit, Kapazität und Lärm. Dabei sind sowohl die An- als auch die Abflüge zu berücksichtigen. Der Bund will vermeiden, dass eine Region allein die Folgen des Staatsvertrags tragen muss. Nach Abschluss der Konsultation, die bis Mitte November 2012 dauert, wird sich das UVEK für eine Betriebsvariante aussprechen und diese im Entwurf für das SIL-Objektblatt festhalten. Zu diesem Entwurf wird es eine weitere Anhörung der Behörden und eine Mitwirkung der Bevölkerung geben. Es ist geplant, dass der Bundesrat das SIL-Objektblatt bis Ende 2013 genehmigt.
Der Begleitgruppe gehören Vertreter der Kantone Zürich, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen, Zug und Schwyz sowie Vertreter des Flughafens, der Swiss, Skyguide und der Verwaltung an.