Bundesrätin Doris Leuthard und Peter Müller, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), orientierten heute die Mitglieder der Begleitgruppe über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen rund um den Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flugverkehr am Flughafen Zürich. Der von den Verhandlungsdelegationen Anfang Juli 2012 paraphierte Staatsvertrag wurde vom Bundesrat inzwischen genehmigt. Die Unterzeichnung wird am 4. September 2012 in Bern stattfinden. Im Herbst wird der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage verabschieden. Die Botschaft an das Parlament soll bis Ende Jahr vorliegen. Darin soll soweit möglich aufgezeigt werden, welche Auswirkungen der Staatsvertrag hat und mit welchen betrieblichen Konzepten er umgesetzt werden kann. Heute finden rund 78 % der Anflüge über deutsches Territorium statt.
Mit dem Staatsvertrag verzichtet Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium, lässt an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher Nordanflüge zu, akzeptiert grundsätzlich einen gekröpften Nordanflug und ist einverstanden mit einer siebenjährigen Übergangszeit. Die Schweiz ist im Gegenzug verpflichtet, am frühen Abend Anflüge statt von Norden her mit einem anderen Konzept landen zu lassen. Wie dieses Anflugkonzept aussieht, ist Sache der Schweiz. Dazu sind verschiedene Varianten denkbar. Die genaue Verteilung ist jedoch offen. «Der Bund strebt einen fairen Lastenausgleich an», bekräftigte Bundesrätin Leuthard am Treffen mit der Begleitgruppe. Für den Bund ist zudem zentral, dass der Flugbetrieb weiterhin sicher und effizient abgewickelt werden kann.
Der Begleitgruppe, die sich schon während der Verhandlungen mehrfach getroffen hat, gehören Vertreter des Kantons Zürich, der Nachbarkantone sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss, von Skyguide sowie Vertreter der Bundesverwaltung an. Sie wird auch eingebunden in die anstehenden Arbeiten am Objektblatt für den Flughafen Zürich im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Damit der Staatsvertrag umgesetzt werden kann, muss dessen Inhalt im SIL-Objektblatt abgebildet werden.