Anfang Juli haben sich die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschlands auf den Inhalt eines Staatsvertrages geeinigt, der die Flüge vom und zum Flughafen Zürich über deutsches Gebiet neu regelt. Der Vertrag sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet. Deutschland lässt an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zu und akzeptiert grundsätzlich einen gekröpften Nordanflug, der auf Schweizer Seite der Grenze entlang führen würde. Im Gegenzug würde die Schweiz am frühen Abend während drei zusätzlichen Stunden die Anflüge über eigenes Gebiet führen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem Staatsvertrag zugestimmt. Gleichzeitig hat er die Vorsteherin des UVEK mandatiert, das Abkommen zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung ist für September geplant. Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation durch die Parlamente der beiden Staaten.