Nach fünf Verhandlungsrunden haben sich die Delegationen der Schweiz und Deutschlands auf einen Kompromiss in der Frage der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet (Nordanflüge) geeinigt. Der Entwurf für einen Staatsvertrag enthält die folgenden Eckpunkte:
- Nordanflüge über deutschem Staatsgebiet unter Flugfläche 100* sind an Werktagen von 6.30 bis 18.00 Uhr möglich.
- An Wochenenden und Feiertagen sind Nordanflüge von 9.00 bis 18.00 Uhr zulässig.
- Diese Betriebsform erfordert die Verlängerung der Ost-West-Piste Richtung Westen und der Nord-Süd-Pisten gegen Norden. Die erwähnten Regelungen treten deshalb erst in Kraft, wenn die Pistenverlängerungen realisiert sind, spätestens aber ab dem Jahr 2020. Diese achtjährige Übergangsfrist hat Deutschland der Schweiz zugestanden.
- Der gekröpfte Nordanflug über Schweizer Gebiet ist als mögliche Option nicht ausgeschlossen.
- Im Gegenzug für die lange Übergangsfrist ist die Schweiz im Sinn einer Vorabmassnahme bereit, ab Ratfizierung des Vertrages die Flüge an Werktagen eine Stunde früher als heute über Schweizer Gebiet zu führen. Dadurch erfolgt die Umstellung der Anflüge ab 20 Uhr, so wie dies an Wochenenden schon heute der Fall ist.
Die Unterzeichnung des Vertrages wird durch die Verkehrsminister erfolgen. Er konkretisiert die Absichtserklärung, welche Doris Leuthard und Peter Ramsauer im Januar 2012 in Davos vorgelegt haben. Gemäss Vertragsentwurf verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer maximalen Zahl von Anflügen über süddeutsches Gebiet, wodurch dem Flughafen ein gewisses Entwicklungspotenzial verbleibt. Zudem hat Deutschland der Forderung der Schweiz nach Aufhebung der morgendlichen Sperrzeit von 6.00 bis 7.00 teilweise entsprochen. Im Gegenzug gewährt die Schweiz Deutschland pro Woche zusätzliche 16,5 Stunden ohne Flugverkehr.
Durch das Abkommen kann eine jahrelange Streitigkeit in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten beendet und Rechtssicherheit für den Flughafen Zürich sowie die Bevölkerung beidseits der Grenze geschaffen werden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente der beiden Staaten ratifizieren.
Für die schweizinterne Lösung zum Vollzug des Staatsvertrages wird die Begleitgruppe (Vertreter der Kantone ZH, AG, TG, SH, SG sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss sowie von Skyguide) ihre Arbeiten nach der Sommerpause konkretisieren. Dabei wird ein gerechter Lastenausgleich angestrebt.
* Flugfläche 100 (Flight Level 100, rund 3.000m Höhe)
Der Vertrag im Original (pdf)