Schutzkonzept Süd - Desavouierung des Bundesgerichtes (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
In knappen Medienmitteilungen haben BAZL und Flughafen Zürich ein paar Eckwerte des Schutzkonzeptes kommuniziert. Diese legen den Schluss nahe, dass das Konzept, nicht wie vom Bundesgericht verlangt, die Bevölkerung in der Südschneise schützt, sondern primär den prall gefüllten Geldbeutel des Lärmschutzfonds.

Dass der Perimeter nur bis Dübendorf (Gockhausen) definiert wurde, ist eine Frechheit gegenüber der betroffenen Bevölkerung. Der Fluglärm und die damit verbundenen Schlafstörungen enden nicht an der Grenze von Gockhausen. Der vom Bundesgericht angeregte Perimeter, definiert durch einen Ein-Stunden-leq für die erste Morgenstunde, reicht bis fast nach Meilen.

Betrachtet man das Schutzkonzept zudem unter dem Aspekt, dass der Flughafen im SIL-Prozess (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt), Südstarts gerade gefordert hat, erscheint der Perimeter wie auch die Massnahme geradezu lachhaft. Südstarts gerade aus sind 3-4 mal lauter als Landungen! Was nützt zudem ein "Motörchen" ohne Schallschutzfenster?Leider ist weder beim BAZL noch beim Flughafen Zürich das Konzept erhältlich. Man wird auf den 27. Februar vertröstet.

So kann das Konzept nur auf Grund der Medienmitteilung beurteilt werden. Und danach beurteilt ist es eine Desavouierung des Bundesgerichtes.

Thomas Morf
Präsident VFSN



siehe auch:
Motörchen gegen Fluglärm: «Absolute Frechheit» (TA)
BAZL legt das Schutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)
Südschneiser sollen ruhiger schlafen – dank Fenstermotoren (ZOL)