Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sind mehrere tausend Einsprachen gegen das Betriebsreglement für den Flughafen Zürich eingegangen. Derweil informierten das BAZL und die Flugsicherung Skyguide Süddeutschland über das neue Reglement.
(sda) Ende letzter Woche war die Einsprachefrist gegen das neue Betriebsreglement abgelaufen. Beim BAZL gingen mehrere tausend Einsprachen ein, wie das Bundesamt am Montag schreibt. Woher diese stammen, ist noch unklar. «Wir haben die Einsprachen noch nicht kategorisiert», sagte BAZL-Sprecher Daniel Göring auf Anfrage. Bei den Gesuchen um das Instrumentenanflugsystem auf die Pisten 28 und 34 oder bei der Nachtflugsperre am Flughafen Zürich habe es auch schon Einsprachen in dieser Grössenordnung gegeben, sagte Göring. Die Einsprachen würden nun geprüft, gegen Ende Jahr entscheide das BAZL über das Gesuch des Flughafens für das vorläufige Betriebsreglement.
Treffen mit süddeutschen Politikern
Am Montag trafen sich Vertreter der Schweiz in Waldshut mit süddeutschen Lokalpolitikern, um sie über das Betriebsreglement zu informieren. Sie stellten ihnen dabei die An- und Abflugverfahren, die dafür erforderliche Luftraumstruktur und die neue Lage der Warteräume im Detail vor, wie das BAZL weiter schreibt. Dabei informierten sie die süddeutschen Nachbarn darüber, dass die Verlegung der Warteräume aus dem süddeutschen Raum in die Schweiz nicht wie vorgesehen bis im Februar 2005 abgeschlossen sein wird. Wegen der anspruchsvollen technischen Verfahren werde die neue Luftraumstruktur erst im Sommer 2005 in Betrieb genommen.
Befriedigte Nachbarn
Weiter betonten sie, dass das Betriebsreglement lediglich bis zum Abschluss der geplanten Mediation Gültigkeit habe und keine präjudizierende Wirkung auf diese entfallen soll. Die deutschen Behördenvertreter zeigten sich gemäss BAZL befriedigt über die Informationen. Die süddeutschen Vertreter hoffen, auch weiterhin über die Vorgänge rund um den Flughafen Zürich auf dem Laufenden gehalten zu werden. Das Treffen vom Montag fand auf Wunsch des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesens statt. Dieses trifft sich im Zusammenhang mit der Verordnung zum Flughafen Zürich regelmässig mit dem BAZL.