Der VFSN möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass an dieser Aktion nicht "die Fluglärmgegner" schlechthin beteiligt waren, sondern dass es sich bei den in der Medienmitteilung der SVP angesprochenen "Fluglärmgegnern" ausschliesslich um den BFO (Bürgerprotest Fluglärm Ost) handelt. Der VFSN distanziert sich ausdrücklich von "Fluglärmgegnern" dieser Art und verurteilt die Aktion des BFO aufs schärfste.
Wir bedauern es ausserordentlich, dass der BFO durch seine unüberlegte Aktion allen Fluglärmgegnern und somit auch der lärmgeplagten Bevölkerung schadet. BFO hat der Sache einen absoluten Bärendienst erwiesen. Wir können nur hoffen, dass der Stimmbürger zwischen "Fluglärmgegnern", die sich mangels Argumenten zu rufschädigenden Ationen hinreissen lassen, und dem VFSN unterscheiden können.
Die Medienmitteilung der SVP:
SVP verurteilt die gezielte Irreführung der Zürcher Stimmbevölkerung durch die Fluglärmgegner
Der Bürgerprotest Fluglärm Ost verwirrt die Zürcher Stimmbevölkerung vorsätzlich und wirbt mit einer Sujet- und Logokopie der SVP für ein doppeltes JA zu den Flughafenvorlagen vom 27. November 2011. Die SVP verurteilt das Verwirrspiel der Fluglärmgegner sowie deren gezielte Verbreitung von tatsachenwidrigen Argumenten. Die SVP beschloss an der Delegiertenversammlung vom 25. Oktober 2011 mit überwältigender Mehrheit eine 2x NEIN-Parole zu den Flughafenvorlagen.
Die SVP verurteilt das phantasielose Verwirrspiel des Bürgerprotests Fluglärm Ost scharf. Mit einer gezielten Sujet- und Logokopie der SVP soll die Zürcher Stimmbevölkerung in die Irre geleitet werden, indem die SVP fälschlicherweise als Befürworterin der Flughafenvorlagen dargestellt wird. Die SVP betitelt diese unseriöse Abstimmungspropaganda der Flughafengegner als demokratiefeindlich und als gezielte Desinformation der Zürcher Stimmbevölkerung. Die SVP beschloss an der Delegiertenversammlung vom 25. Oktober 2011 in Hombrechtikon mit überwältigender Mehrheit eine doppelte NEIN-Parole zu den Flughafenvorlagen.
Auch die Argumente der Flughafengegner sind tatsachenwidrig. „Schluss mit Lügen", wie auf dem Flugblatt geschrieben wird, gilt in erster Linie für den Bürgerprotest Fluglärm Ost selber. Das Flugblatt verbreitet gezielt Unwahrheiten über das Entwicklungspotenzial des Flughafens oder über finanzielle Folgen aus einem doppelten NEIN. Wahr ist: Ein doppeltes NEIN zu den Flughafenvorlagen am 27. November 2011 ermöglicht, dass die Zürcher Stimmberechtigten auch weiterhin über Änderungen am Pistensystem des Flughafens abstimmen können. Ein Ausbauverbot verunmöglicht hingegen jede Entwicklung des Flughafens und führt zu einem Denkverbot. Für den Wirtschaftskanton Zürich ist es von grösster Wichtigkeit, die Tausende von Arbeitsplätzen am Flughafen Zürich sowie der flughafennahen Betriebe mit einem doppelten NEIN am 27. November 2011 zu sichern.
siehe auch:
Fluglärmgegner verwirren mit SVP-Logo (TA)