Warum ist der Bundesgerichtsentscheid ein Sieg nach Punkten? (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Fragen und Antworten

Das Bundesgericht (BG) hat die Südanflüge erlaubt. Warum spricht der VFSN von einem „Sieg nach Punkten“?
  • Das BG hat Südanflüge nur mit Auflagen und nur vorläufig geduldet wegen der Deutschen Verordnung (DVO)
  • Das BG ist das erste Gericht, das anerkennt, dass die Menschen im Süden vor der übermässigen Belastung am frühen Morgen geschützt werden müssen.
  • Das BG verknüpft die „Duldung der Südanflüge" mit Lärmschutzmassnahmen für die Bevölkerung im Süden
  • Das BG hat die geplanten Schnellabrollwege der Piste 34 abgelehnt
  • Das BG ist gegen die zunehmende Verlagerung von abendlichen Ostanflügen in den Süden. Es erachtet vermehrte Südanflüge aus Sicht der Raumplanung und des Umweltschutzes als unerwünscht.


Wird der Verein VFSN jetzt aufgelöst? Was macht der VFSN jetzt?

  • Sicher nicht auflösen
  • Die Südanflüge sind nicht definitiv bewilligt. Daher müssen wir unbedingt weitermachen; erst recht nach den positiven Signalen des BG gegen die Südanflüge. Vermehrte Südanflüge sind aus Sicht der Raumplanung und des Umweltschutzes unerwünscht.
  • Wir müssen sicherstellen, dass die Kurskorrektur des BG im SIL-Prozess einfliesst und das definitive Betriebsreglement keine Südanflüge mehr beinhaltet, oder zumindest nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.


Bleiben die Südanflüge?

  • Südanflüge sind nur vorläufig geduldet
  • Ob Südanflüge auch im definitiven Betriebsreglement bewilligt werden, ist noch nicht entschieden (Ist abhängig vom Ausgang des SIL-Prozesses)


Sind die Südanflüge jetzt legal?

  • Nein – per Gesetz sind diese noch immer nicht definitiv bewilligt. Das BG hat Südanflüge zwar als notwendig erachtet, aber nur solange die DVO besteht und es keine Alternativen zum Südanflug gibt (Piste 28 oder GNA).


Warum verlangt das BG Schallschutzmassnahmen für die Menschen im Süden?

  • Zitat BG: Dass die morgendlichen Südanflüge längerfristig fortgesetzt werden, lässt sich heute noch nicht endgültig abschätzen.
  • Auf Südanflüge könnte weitgehen verzichtet werden durch den Wegfall der DVO, die Einführung des gekröpften Nordanflugs oder durch die Verlängerung der Ost-West-Piste 28.
  • Die Anwohner werden mit der heutigen Lärmmessung (16-Stunden-Leq) ungenügend vor Aufwachreaktionen geschützt. Empfohlen wird zum Beispiel die Verwendung eines 1-Stunden-Leq, der den Lärm von 06.00 bis 07.00 misst.
  • Es erscheint unzumutbar, Personen, die bereits seit sieben Jahren zwischen 06 und 07 Uhr morgens durch Fluglärm geweckt werden, auf das definitive BR zu vertrösten, das nach Schätzung des Flughafens erst in Jahren in Kraft treten wird.
  • Das BG verknüpft daher die „Duldung der Südanflüge“ mit Lärmschutzmassnahmen für die Bevölkerung im Süden.


Was sind passive Schallschutzmassnahmen?

  • Nicht nur Schallschutzfenster, sondern auch Schallisolierung von Dächern und Mauern


Das BG nimmt die Bewilligung für Schnellabrollwege auf Piste 34 zurück. Was bedeutet das?

  • Mit den Schnellabrollwegen auf die Piste 34 wollte der Flughafen die Landekapazität beim Südanflug erhöhen. Das UVEK und das Bundesverwaltungsgericht haben diese bewilligt. Das Bundesgericht hat sie richtigerweise abgelehnt. Die Südanflüge sind ein besonders umstrittener Aspekt der SIL-Planung. Der Bau der neuen Schnellabrollwege ist deshalb auch politisch sehr kontrovers.
  • Laut Bundesgericht besteht die Gefahr, dass der Ausbau der Piste 34 mit Schnellabrollwegen und die damit verbundene Kapazitätserhöhung einen Teil der Sachplanung vorwegnimmt. Darum wurde die Bewilligung verweigert.


Das BG ist gegen vermehrte Südanflüge am Abend. Warum?

  • Die Piste 28 wird vermehrt von Langstrecken-Piloten als zu kurz oder zu unsicher erachtet und der Südanflug verlangt. Die Häufigkeit von ausnahmsweisen Landungen auf Piste 34 am Abend erachtet das BG als bedenklich. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Raumplanung und des Umweltschutzes unerwünscht.
  • Das BG will Landungen ab 21.00 von Süden nicht generell ausschliessen. Aber es erteilt dem BAZL den Auftrag, eine Beschränkung der Langestreckenflugzeuge am Abend zu prüfen.

 

31.01.2011
Vorstand VFSN