Der Betrieb des Flughafens Zürich hat für die Anrainergemeinden Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung. Das liegt am nationalen Lärmschutzrecht, das in gewissen Gebieten Einschränkungen bei der Bau- und Planungstätigkeit nach sich zieht. Das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich, das bis Ende Oktober 2010 in der öffentlichen Anhörung war, macht deutlich, welche Gebiete in den Gemeinden langfristig von Fluglärm über dem Grenzwert und damit von Einschränkungen in der Siedlungsentwicklung betroffen sind.
Um ihre Einschätzungen und Anliegen zur Siedlungsentwicklung in den von Fluglärm betroffenen Gebieten darlegen zu können, ersuchten der Kanton Zürich und die Gemeinden um ein Gespräch mit dem Bund. UVEK-Vorteherin Doris Leuthard hat deshalb heute die beiden Zürcher Regierungsräte Ernst Stocker und Markus Kägi sowie Vertreter der Anrainergemeinden in Bern zu einem Gespräch empfangen. Anwesend waren die Vertreter von Bachenbülach, Bülach, Höri, Kloten, Opfikon, Rümlang und Wallisellen. Beim Treffen ebenfalls dabei waren Thomas Kern, Direktor des Flughafens Zürich, und Vertreter der UVEK-Ämter BAZL, BAFU und ARE. Die Anwesenden haben sich darauf verständigt, gewisse Fragen zum Lärmschutz und der Raumplanung vertieft zu prüfen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundes eingesetzt. Bis Ende Jahr sollen erste Resultate dazu vorliegen.
Das SIL-Objektblatt bildet die Grundlage für den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich. Es definiert den raumplanerischen Rahmen für den Flugbetrieb und legt das Gebiet mit Lärmauswirkungen fest. Das Objektblatt ist für den Zeitraum bis ins Jahr 2030 ausgelegt. Während der öffentlichen Anhörung, die von Ende August bis Ende Oktober letzten Jahres gedauert hat, sind beim BAZL über 15‘000 Eingaben zum Entwurf für das Objektblatt eingegangen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat das überarbeitete Objektblatt gemeinsam mit den auf den SIL abgestimmten Richtplänen der Kantone Aargau und Zürich 2012 genehmigt.