Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen bis 23.30 Uhr. Zuvor war der Betriebsschluss auf 24 Uhr respektive 00.30 Uhr festgelegt. Damit verfügt der Flughafen Zürich über eine der strengsten Nachtflugregelungen in Europa. Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen hat der Flughafen jedoch gestützt auf die rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit, verspätete Maschinen auch nach Betriebsschluss, das heisst nach 23.30 Uhr noch anfliegen oder starten zu lassen. Solche Gründe können Streiks, technische Probleme oder schwierige Wettersituationen wie Gewitter oder starke Schneefälle sein.
Nachdem der Flughafen in den ersten Monaten nur wenige Ausnahmen für Starts und Landungen nach Betriebsschluss erteilt hatte, ist die Anzahl wegen des Wintereinbruchs seit Anfang Dezember merklich angestiegen. Um die Anwendung der neuen Nachtflugregelung und ihre Auswirkungen auf den Flugbetrieb genau analysieren zu können, hat das BAZL ein Monitoring eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten des BAZL, des Flughafens, der Fluggesellschaften und des Kantons Zürich, wird die Praxis der Flüge nach Betriebsschluss begleiten und beurteilen.
In die Analyse einbezogen werden auch die beim BAZL eingegangenen Anzeigen und Beschwerden gegen einzelne nach 23.30 Uhr durchgeführte Flüge. Für die definitive Beurteilung der Fälle ebenso wie allfällige Sanktionen bleibt jedoch das BAZL zuständig. Im Fall einer beanstandeten Landung von Anfang August hat das BAZL inzwischen festgestellt, dass die Ausnahmebewilligung des Flughafens gerechtfertigt war. Das Amt hat entsprechenden Anzeigen deshalb keine Folge gegeben.
siehe auch:
Das Ergebnis dürfte kaum überraschen! (VFSN)
90 Nachtflüge alleine im Dezember (TA)