Weiter Anflüge von Süden (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Im vergangenen Juni hatte das Bazl die Südanflüge auf Piste 34 genehmigt. Beschwerden entzog es die aufschiebende Wirkung. Auch die Rekurskommission des Uvek stellte diese nicht wieder her. Beschwerden dagegen hat das Bundesgericht jetzt abgewiesen.

Laut den Lausanner Richtern hat die Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko Uvek) bei ihrem Entscheid die Sicherheitsfragen ausreichend berücksichtigt. Die Beschwerdeführer hätten nichts vorgebracht, was weitere Abklärungen verlangen würde.

Im Oktober verweigerte die Reko Uvek eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Gegen diesen Zwischenentscheid erhoben der Verein «Flugschneise Süd - Nein» (VFSN), eine Gruppe von Anwohnern sowie 1144 «stille Mitbeteiligte» zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden. Das Bundesgericht hat sie nun abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.

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VFSN-Präsident Thomas Morf reagierte auf Anfrage sehr enttäuscht, dass die bisherigen Rechtsbrüche rund um die Südanflüge von höchster Stelle bestätigt worden seien. Es sei sehr merkwürdig, dass das Bundesgericht davon ausgehe, dass die Sicherheit der Bevölkerung im Süden des Flughafens Zürich gewährleistet sei.

Morf verweist auf ein Dokument, dass die Flugsicherung Skyguide im Auftrag des Bundesamts für Zivilluftfahrt erstellt habe. Demnach könnten kleinste Fehler von Piloten oder Flugsicherung zu Unfällen führen, die Zehntausende von Personen gefährden würden. Das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Südanflüge sei noch unklar, sagte Morf.

Laut Bundesgericht kann nicht gesagt werden, dass die Interessen der betroffenen Bevölkerung zu wenig berücksichtigt worden wären. Dass ihre Lärmschutzanliegen nicht wesentlich anders gewichtet worden seien als diejenigen der von Ostanflügen Betroffenen, könne der Reko Uvek nicht angelastet werden.

Weitgehend offen seien im heutigen Zeitpunkt auch die Auswirkungen der Südanflüge auf den Immobilienmarkt in der betroffenen Region. Dieser Aspekt habe von der Reko Uvek deshalb ausgeklammert werden dürfen.

Auf der Gegenseite stehen laut den Lausanner Richtern im übrigen nicht nur die finanziellen Interessen des Flughafens auf dem Spiel. Schlechtere betriebliche Bedingungen hätten auch Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensverhältnisse von Tausenden, die mit dem Flughafen wirtschaftlich verbunden seien.

Dass eine zeitliche Verschiebung der morgendlichen Anflüge ohne weiteres möglich wäre, wie von den Beschwerdeführern behauptet wurde, ist laut Bundesgericht nicht anzunehmen und brauchte nicht geprüft zu werden. Nicht zu verantworten wäre es zudem, sämtliche Landungen wie vorgeschlagen auf Piste 28 durchzuführen.

Der Befürchtung, mit provisorischen Südanflügen sei bis ins Jahr 2009 zu rechen, hielt das Bundesgericht entgegen, dass das Gesuch um Genehmigung des definitiven Betriebsreglements eingereicht worden sei. Es dürfe davon ausgegangen werden, dass das Provisorium in absehbarer Zeit, vor dem Abschluss der Mediation, ein Ende habe. (cpm/sda)
 

(TA, 08.04.04)