Während der öffentlichen Anhörung vom 23. August bis am 29. Oktober sind beim BAZL über 15\'000 Eingaben zum Entwurf für das SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich eingegangen. Sie stammen von Gemeinden, Organisationen, Unternehmen und Privaten. Über 95 Prozent der Eingaben bestehen aus Standardbriefen respektive vorgedruckten Karten, wie sie Organisationen zur Verwendung angeboten haben. Von Behörden stammen rund 100 Stellungnahmen. Noch nicht geäussert haben sich bisher die durch den SIL in ihrer Raumplanung betroffenen Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich. Sie haben bis Anfang Dezember Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.
Das BAZL wird die Eingaben nun analysieren und prüfen, inwiefern den darin geäusserten Anliegen entsprochen werden kann. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat das überarbeitete Objektblatt gemeinsam mit den auf den SIL abgestimmten Richtplänen der Kantone Aargau und Zürich 2012 genehmigt.
Mit dem Objektblatt definiert der Bund den Rahmen für den künftigen Betrieb eines Flughafens und die erforderlichen Anlagen wie Pisten, Rollwege und Gebäude. Es beschreibt die Rolle des Flughafens, definiert die möglichen Betriebsformen und legt die Grenzen des zulässigen Fluglärms in Form von Belastungskurven fest. Das Objektblatt für den Flughafen Zürich basiert auf drei Betriebsvarianten. Während zwei dieser Varianten («E optimiert» und «E DVO») auf dem heutigen Pistensystem funktionieren, erfordert die dritte («J optimiert») eine Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden. «E optimiert» orientiert sich weit gehend am früher praktizierten Nordbetrieb (Landungen hauptsächlich von Norden), «E DVO» bildet die heute praktizierte Betriebsform mit den morgendlichen Südlandungen und den abendlichen Ostanflügen ab und «J optimiert» setzt auf eine Kombination von Nord- und Ostbetrieb (im Tagesverlauf wechselweise Landungen aus Norden und Osten).