Im Rahmen des SIL-Prozesses wurde als prioritäres Ziel einzig die Kapazität für den Flughafen Zürich maximiert. Dies ohne Rücksicht auf die im SIL definierten Ziele zum Schutze der Bevölkerung.
Das vorliegende Objektblatt ermöglicht die maximale Nutzung aller Pisten und Himmelsrichtungen und räumt der Flughafenbetreiberin zudem das Recht ein, sich selber Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Südanflüge wurden gegen den gültigen Richtplan mit „Notrecht“ eingeführt und mit der DVO begründet, mit dem Hinweis, dass kein Präjudiz geschaffen werde. Mit dem SIL-Objektblatt wird nun genau dieses Präjudiz geschaffen und Südanflüge sollen legalisiert werden. Da im Süden des Flughafens mit Abstand am meisten Menschen leben, widerspricht das dem Grundsatz des Umweltschutzgesetzes, dass möglichst wenig Menschen von negativen Einflüssen betroffen sein sollen.
Südstarts geradeaus sollen ausschliesslich bei Bise (kalter Wind aus Nordost im schweizerischen Mittelland. Quelle: Meto Schweiz) ab Piste 16 statt finden.
Bise bedeutet potentiell starker Rückenwind beim Südstart geradeaus, was eine gravierende Verletzung der Regeln von safety first darstellt. Sie führen zudem über das dichtes besiedelte Gebiet rund um den Flughafen und stellen damit zusätzlich ein grosses Gefahrenpotential für die Bevölkerung dar.
Medienmiteilung Flugschneise Süd – NEIN, 29.10.2010 (VFSN)
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Thomas Morf, Präsident VFSN