Auszug:
Kommen wir zurück zur Konstruktion des sogenannten «gekröpften Nordanfluges» in Zürich. Die technischen und regulatorischen Voraussetzungen sind vorhanden, um diesen Teil des Anfluges parallel zur nördlichen Landesgrenze als P-RNAV-Verfahren zu fliegen. Die Schweizer Behörde könnte sich hier auf die in mehreren europäischen Ländern bereits bestehenden Vorschriften und zertifizierten Verfahren abstützen. Es ginge dabei darum, aufgrund von Besiedelung und Topographie den horizontalen und vertikalen Verlauf der Flugroute optimal festzulegen. Dies ist, das sei noch einmal betont, wenn notwendig auch «gekrümmt» möglich.
Der Zeitaufwand für die Planung und für die Programmierung der Software für das RNAV der Flugzeuge dürfte kaum mehr als einige Monate in Anspruch nehmen. Ein RNAV-Intermediate-Approach, das heisst das Einfädeln auf die Pisten 14 und 16 in Zürich für einen ILS-gestützten Anflug mit Hilfe der Satellitennavigation, wäre technisch also machbar.