Neu gilt am Flughafen Zürich eine Nachtruhe von 23:00 Uhr, plus einer halben Stunde für Verspätungsabbau, bis 06:00 Uhr.
Das Bundesgericht hat im April 2010 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum vorläufigen Betriebsreglement für umsetzbar erklärt. Dies obwohl zu einzelnen Fragen, insbesondere der flexiblen Pistennutzung, beim Gericht noch Beschwerden hängig sind. In Absprache mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erfolgt die Einführung der verlängerten Nachtflugsperre per 29. Juli 2010. Dies ist der nächstmögliche Termin für eine ordentliche, weltweite Bekanntmachung über sogenannte Aeronautical Information Publications (AIP). Bereits heute sind keine Flüge mehr nach 22:45 Uhr geplant. Bis zur Einführung der verlängerten Nachtflugsperre Ende Juli 2010 können Verspätungen weiterhin bis 00:30 Uhr abgebaut werden.
Flughafen will Bevölkerung entlasten
Mit der Verlängerung der Nachtflugsperre will die Flughafen Zürich AG dem Ruhebedürfnis der Flughafenanwohner Rechnung tragen. Dazu Flughafendirektor Thomas Kern: „Die Nachtruhe unserer Nachbarn ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit der neuen Regelung gehen wir ans Limit des betrieblich Möglichen und werden die strengste Nachtflugsperre vergleichbarer Flughäfen in Europa haben."
Flexibilisierung der Pistennutzung
Zusammen mit der verlängerten Nachtruhe hat die Flughafen Zürich AG eine Flexibilisierung der Pistennutzung in den Tagesrandstunden (06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr) beantragt. Als Kompensation für die Verlängerung der Nachtflugsperre und der damit verbundenen kürzeren Betriebszeit sollen in dieser Zeit vor allem Starts auf der Ost-West Piste 28 zugelassen werden, damit der Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr abgeschlossen werden kann. Die Nutzung der Hauptabflugpiste ist heute zu diesen Zeiten nicht möglich.
Die Verlängerung der Nachtflugsperre wurde von der Flughafen Zürich AG zusammen mit der Flexibilisierung der Pistennutzung und mit dem Einverständnis des Kantons Zürich beim BAZL beantragt und von letzterem bewilligt. Dagegen wurden jedoch mehrere Beschwerden erhoben. Das Bundesgericht wird über die Pistennutzung noch zu entscheiden haben.