ark. Seit gestern liegt das vor Monatsfrist präsentierte Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement des Flughafens Zürich öffentlich auf. Das Reglement soll bis Ende des bevorstehenden Mediationsverfahrens Gültigkeit haben und fasst im Wesentlichen die Änderungen zusammen, welche durch die einseitige deutsche Verordnung notwendig wurden. Die bereits bekannten wichtigsten Änderungen sind eine Verlängerung der Nachtruhe von 23 Uhr 30 bis 6 Uhr (bisher von 24 Uhr bis 5 Uhr), eine flexiblere Nutzung der Pisten (mehr Starts Richtung Süden und Westen) sowie der erweiterte Left Turn Richtung Süden für Spitzenzeiten am Vormittag.
Im nun aufgelegten Reglement und im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB), der integraler Bestandteil des Gesuchs ist, finden sich einige bisher noch nicht kommunizierte Details. Laut dem UVB wird die Zahl der Lärmbetroffenen gegenüber dem Vergleichsjahr 2000 bis ins Jahr 2010 zurückgehen, obwohl bei den Flugbewegungen eine rund 10-prozentige Zunahme prognostiziert wird. Diese Lärmreduktion begründen die Autoren mit dem zunehmenden Einsatz von moderneren, weniger lauten Flugzeugen. Während im Jahr 2000 gut 60 000 Personen von Überschreitungen des Alarm- beziehungsweise Immissionsgrenzwerts betroffen waren, reduziert sich diese Zahl bis 2010 auf knapp 50 000 Personen (6000 über Alarmgrenzwerten, 44 000 über Immissionsgrenzwerten). Durch die Verlagerung der Anflüge vom Norden in den Süden des Flughafens sind aber deutlich mehr Menschen vom Lärm betroffen, als wenn weiterhin mit Nordausrichtung geflogen würde. Laut dem UVB wären mit Nordanflügen im Jahr 2010 nur rund 35 000 statt 50 000 Personen von Lärmimmissionen über den Grenzwerten betroffen. Ob die Betroffenen bereits aufgrund des vorläufigen oder erst aufgrund des definitiven Betriebsreglements entschädigt, das heisst mit Schallschutzfenstern ausgerüstet werden, sei noch offen, heisst es im UVB.
Die von den Südanflug-Gegnern häufig postulierte Erhöhung des Absturzrisikos wird vom UVB bestätigt. Eine nennenswerte Erhöhung des Absturzrisikos ergebe sich sowohl im Osten («ein 1 bis 2 km breiter Korridor vom Flughafen nach Osten») wie im Süden («diffus verteilt im Raum Oerlikon - Schwamendingen - Wallisellen - Dübendorf bis nach Fällanden - Schwerzenbach») des Flughafens, heisst es im Bericht. Was die Schadstoffbelastung betrifft, postuliert der UVB, dass die jährlich erlaubten 2400 Tonnen Stickoxidemissionen auch 2010 klar unterschritten bleiben. - Das Betriebsreglement selber enthält einige neue Elemente, unter denen eine sogenannte Hub-Klausel auffällt. Diese besagt, dass Starts von Linienflügen zwischen 22 und 23 Uhr nur erlaubt seien, wenn sie für die Aufrechterhaltung des Hubs Zürich notwendig seien. Die Gesuchsunterlagen liegen bis zum 6. Mai auf.
Das vollständige Gesuch und Informationen über die Auflageorte finden sich im Internet auf der Webseite www.uniqueairport.com/partner/Politik/betriebsreglement.asp unter dem Link «Gesuch für das vorläufige Betriebsreglement».