Nach über sechs Jahren Verfahrensdauer, wegen der angeblich äusserst komplizierten Materie, hat das Bundesverwaltungsgericht gerade einmal 9 Tage nach Abschluss eines fünftägigen Verhandlungsmarathons das Urteil gesprochen - eine unglaubliche Leistung.
Gemäss Medienmitteilung erachtet das Gericht die Südanflüge als notwendig und damit zulässig. Der VFSN und über 5000 Bewohner der Südschneise haben jedoch gegen die Missachtung diverser Gesetze geklagt. Wir sind gespannt auf die Begründung, und wie das Bundesverwaltungsgericht die politisch versprochenen Südanflüge juristisch reinwaschen will.
Medienmitteilung Flugschneise Süd – NEIN, 18.12.2009
Thomas Morf
Gemäss Medienmitteilung erachtet das Gericht die Südanflüge als notwendig und damit zulässig. Der VFSN und über 5000 Bewohner der Südschneise haben jedoch gegen die Missachtung diverser Gesetze geklagt. Wir sind gespannt auf die Begründung, und wie das Bundesverwaltungsgericht die politisch versprochenen Südanflüge juristisch reinwaschen will.
Medienmitteilung Flugschneise Süd – NEIN, 18.12.2009
Thomas Morf
siehe auch:
Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind zulässig (NZZ)
Wer sind die Richter, die Südanflüge für zulässig beurteilen? (VFSN)
Ost- und Südanflüge sind zulässig (Leserbriefe NZZ/TA)