Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Nichtgenehmigung des gekröpften Nordanfluges nichts ändere an der heutigen Lärmsituation von mehreren 10\'000 Menschen, die jeden Morgen um 6:00 Uhr von gesund- heitsschädigendem Fluglärm belästigt werden. Mit den gekröpften Nordanflug könnte den geplagten Menschen lediglich ein Vorteil erwachsen. Darum ist lt. Bundesverwaltungsgericht der VFSN als Vertreterin dieser Bewohner der Südschneise auch nicht legitimiert zu klagen. Dass der VFSN mit einer solchen Begründung Mühe hat, dürfte verständlich sein.
Der VFSN ist zudem immer wieder erstaunt, wie schnell das Bundesverwaltungsgericht entscheiden kann, wenn ein Entscheid zum Vorteil des Flughafens ist oder dem aktuellen politischen Willen entspricht.
Das gleiche Bundesverwaltungsgericht hat es jedoch bis heute nicht fertig gebracht, die im September 2003 eingereichten Beschwerden von mehreren Tausend Bewohnern gegen die Südanflüge zu behandeln.
Medienmitteilung Flugschneise Süd – NEIN (VFSN), 24.08.2009
siehe auch:
Etappensieg für Gegner des gekröpften Nordanflugs (NZZ)
Ist Leuenberger nur eine Marionette? (Leserbriefe TA)