NADINE HUMBEL, TEUFENTHAL
Widersinniges Pistenausbauverbot. Zwar hat der Zürcher Kantonsrat zu Recht die Fairflug-Initiative ebenso verworfen wie die Plafonierung bei 320\'000 Flugbewegungen. Widersinnig erscheint mir dagegen die Zustimmung zum Verbot für Neu- und Ausbauten von Pisten. Erstens könnten Pistenverlängerungen mehr Personen von Fluglärm entlasten. Zweitens darf beispielsweise kein einziger Rollweg mehr zur effizienteren Verkehrsabwicklung angepasst werden.
Und drittens bestimmt der Artikel 19 des Flughafengesetzes, dass Änderungen am Pistensystem letztlich nur durch einen referendumsfähigen Beschluss des Kantonsrats, letztlich also vom Stimmvolk, beschlossen werden können. Das nun ausgesprochene Verbot ist nicht nur überflüssig, sondern schränkt ein Volksrecht ein.
Die Luftfahrtpolitik ist richtigerweise Bundessache. Zürich kann nur Wünsche anmelden. Die Volksabstimmung vom kommenden Herbst dürfte zu einem anderen Resultat als im Kantonsrat führen.
PETER THUT, ZUMIKON
Tages-Anzeiger, 27.02.2008, Seite 23