Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat die benötigte Fläche und den geeigneten Standort für eine künftige Erweiterung des Frachtumschlags ermittelt. Diese Flächen liegen östlich angrenzend an das heutige General/Business Aviation Center auf dem Gemeindegebiet von Kloten. Um das Gebiet von Bauten freihalten zu können, welche den Ausbau des Frachtbereichs verunmöglichen würden, hat die Flughafen Zürich AG beim BAZL eine Projektierungszone beantragt. Von der Projektierungszone betroffen ist vor allem das Areal der ehemaligen Limess-Werkstätten im Gebiet Rächtenwiesen.
Das BAZL hat dem Gesuch der Flughafen Zürich AG entsprochen und die Projektierungszone festgelegt. Wie das Amt festgestellt hat, entspricht die beantragte Projektierungszone den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes. Vor seinem Entscheid hatte das Amt den Kanton Zürich, die Stadt Kloten und die betroffenen Grundeigentümer angehört. Der Kanton hat die Projektierungszone unterstützt. Gegen die Projektierungszone waren Einwendungen eines Grundeigentümers eingegangen. Dieser kann den Entscheid des BAZL an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Allfälligen Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Eine Projektierungszone mit ihren Beschränkungen ist befristet auf fünf Jahre und kann um maximal drei Jahre verlängert werden.
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