Eigenmietwerte werden nicht angepasst
Wer ein Haus oder eine Wohnung unter den neuen Ost- oder Südanflugrouten zum Flughafen Zürich besitzt, kann in der Steuererklärung dieses Jahr keinen tieferen Eigenmietwert einsetzen. Für eine solche Reduktion gebe es keine in der Praxis verwendbaren objektiven Kriterien, begründete die Zürcher Finanzdirektion am Freitag ihren Entscheid. In begründeten Einzelfällen sollen Ausnahmen aber möglich sein. (NZZ-Online, 13.2.04)