Das Bazi begründet den negativen Entscheid zum gekröpften Nordanflug mit einer um den statistischen Faktor 1,7 grösseren Absturzgefahr gegenüber dem Sudanflug. «Safety first» heisst die Devise. So weit, so gut. Doch die Sicherheitsoptik von Bern hört dort auf, wo wirtschaftliche Interessen tangiert werden.
Alle wissen, dass die bisher über Deutschland angeflogenen Nordanflug¬pisten 14 und 16 über das beste ILS-Landesystem in Kloten verfügen, wogegen Süd- und Ostanflüge topografisch riskanter sind und im Internationalen ILS-Qualifikationssystem schlechter klassifiziert sind, «Safety first», zu Ende gedacht, heisst ganz klar: keine Südanflüge, Ostanflüge nur bei starkem Westwind - so wie vor der deutschen Durchführungsverordnung. Wer mit «Savety first» argumentiert, darf wegen der deutschen Sperrzeiten keinen Kniefall vor den wirtschaftlichen Forderungen der Luftfahrt machen. Das Überleben des Standorts Schweiz hängt nicht von einigen wenigen wegen der deutschen Sperrzeiten aus den Tagesrandstunden zu verlegenden Flugkursen ab.
Seine Devise «Safety first» bezieht das Bazl ausschliesslich auf Flugzeuge und Passagiere. Wo bleibt «Safety first» für die Bewohner der Anflugschneisen? Mit dieser als allein entscheidend erklärten Definition missachtet der Bundesrat die fundamentalen Regeln im Umgang mit menschlichen Werten, in dem hunderttausende Unbeteiligte und Schutzlose im dicht besiedelten Süden und Osten zu Trägern des Risikos der Verursacher, nämlich der Flugreisenden und der Fluggesellschaften, verurteilt werden. Der gekröpfte Nordanflug über wenig besiedeltem Gebiet, mit einem vielfach kleineren Risiko für die Bewohner, rechtfertigt bei weitem ein minimal höheres statistisches Anflugrisiko für die Verursacher.
Jean-Pierre Schittknecht, Zollikerberg
Alle wissen, dass die bisher über Deutschland angeflogenen Nordanflug¬pisten 14 und 16 über das beste ILS-Landesystem in Kloten verfügen, wogegen Süd- und Ostanflüge topografisch riskanter sind und im Internationalen ILS-Qualifikationssystem schlechter klassifiziert sind, «Safety first», zu Ende gedacht, heisst ganz klar: keine Südanflüge, Ostanflüge nur bei starkem Westwind - so wie vor der deutschen Durchführungsverordnung. Wer mit «Savety first» argumentiert, darf wegen der deutschen Sperrzeiten keinen Kniefall vor den wirtschaftlichen Forderungen der Luftfahrt machen. Das Überleben des Standorts Schweiz hängt nicht von einigen wenigen wegen der deutschen Sperrzeiten aus den Tagesrandstunden zu verlegenden Flugkursen ab.
Seine Devise «Safety first» bezieht das Bazl ausschliesslich auf Flugzeuge und Passagiere. Wo bleibt «Safety first» für die Bewohner der Anflugschneisen? Mit dieser als allein entscheidend erklärten Definition missachtet der Bundesrat die fundamentalen Regeln im Umgang mit menschlichen Werten, in dem hunderttausende Unbeteiligte und Schutzlose im dicht besiedelten Süden und Osten zu Trägern des Risikos der Verursacher, nämlich der Flugreisenden und der Fluggesellschaften, verurteilt werden. Der gekröpfte Nordanflug über wenig besiedeltem Gebiet, mit einem vielfach kleineren Risiko für die Bewohner, rechtfertigt bei weitem ein minimal höheres statistisches Anflugrisiko für die Verursacher.
Jean-Pierre Schittknecht, Zollikerberg