Eine alte Drohung in neuem Gewand
Obwohl die deutsche Regierung durch die einseitige Rechtsverordnung zur Begrenzung der Überflüge über Südbaden Fakten geschaffen hat, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassen, gibt es in der verfahrenen Situation um den Flughafen Zürich offenkundig noch Interpretationsspielräume. Als Iris Gleicke, Staatssekretärin im Berliner Verkehrsministerium, Anfang April 2003 die geplante Rechtsverordnung im Bundestag vorstellte, kündigte sie an, man werde nach einem Jahr eine weitere Verordnung erlassen, in der man die Flugbewegungen abermals senken werde. Anstelle der 100 000 Flugbewegungen, wie sie im nicht zustande gekommenen Staatsvertrag fixiert worden waren, wolle man eine Obergrenze von 80 000 festlegen. Drei Monate bevor die im April letzten Jahres gesetzte Frist abläuft, hat Berlin an die Forderung erinnert und sie zugleich etwas relativiert. Man beharrt nicht mehr ohne Wenn und Aber auf der Zahl von 80 000, sondern verlangt eine Verringerung unter die im Staatsvertrag genannte Grenze. (NZZ, 3.1.04)
Obwohl die deutsche Regierung durch die einseitige Rechtsverordnung zur Begrenzung der Überflüge über Südbaden Fakten geschaffen hat, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassen, gibt es in der verfahrenen Situation um den Flughafen Zürich offenkundig noch Interpretationsspielräume. Als Iris Gleicke, Staatssekretärin im Berliner Verkehrsministerium, Anfang April 2003 die geplante Rechtsverordnung im Bundestag vorstellte, kündigte sie an, man werde nach einem Jahr eine weitere Verordnung erlassen, in der man die Flugbewegungen abermals senken werde. Anstelle der 100 000 Flugbewegungen, wie sie im nicht zustande gekommenen Staatsvertrag fixiert worden waren, wolle man eine Obergrenze von 80 000 festlegen. Drei Monate bevor die im April letzten Jahres gesetzte Frist abläuft, hat Berlin an die Forderung erinnert und sie zugleich etwas relativiert. Man beharrt nicht mehr ohne Wenn und Aber auf der Zahl von 80 000, sondern verlangt eine Verringerung unter die im Staatsvertrag genannte Grenze. (NZZ, 3.1.04)