Der Regierungsrat setzt die Änderung des Gesetzes über den Flughafen Zürich auf den 1. März 2008 in Kraft. Am 25. November 2007 wurde die Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik» verworfen und der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen. Dieser umfasst drei Elemente: Mit dem Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) wird ein Beurteilungsmass geschaffen, das die zulässige Anzahl der durch Fluglärm stark belästigten Personen festlegt. Der ZFI ist ein wirksames Instrument, um der Belästigung durch Fluglärm Grenzen zu setzen. Ebenfalls setzt sich der Regierungsrat für eine Nachtflugsperre von sieben Stunden ein. Wenn 320\'000 Flugbewegungen pro Jahr erreicht werden, beschliesst zudem der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates darüber, ob der Kanton beim Bund auf eine Bewegungsbeschränkung hinwirken soll. Mit der Inkraftsetzung wird das Flughafengesetz vom 12. Juli 1999 geändert.
Medienmitteilung des Regierungsrates, 31.01.2008
Medienmitteilung des Regierungsrates, 31.01.2008