Die Flughafenbetreiberin vertritt die Ansicht, dass bestehende Baugebiete im fluglärmbelasteten Gebiet von Kloten nicht intensiver für Wohnbauten genutzt werden sollten. Unique (Flughafen Zürich AG) hat sich schon mehrmals dahingehend geäussert, dass möglichst wenig Menschen von Fluglärm betroffen sein sollen und vor allem möglichst wenig Menschen neu betroffen werden sollen. Das ist nicht möglich, wenn stetig zusätzlicher Wohnraum in Fluglärmgebieten geschaffen wird.
Im Hinblick auf die im Zürcher Fluglärm Index (ZFI) definierte maximale Anzahl stark von Lärm gestörter Personen besteht zudem die Gefahr, dass der definierte Richtwert durch Zuzüger selbst bei gleich bleibendem Fluglärm überschritten würde.
Unique (Flughafen Zürich AG) hat Verständnis für die Suche Klotens nach geeigneten Entwicklungsmöglichkeiten und bedauert, dass der Rekurs aus grundsätzlichen Überlegungen unvermeidbar war.
Rekurs gegen revidierte Bau- und Zonenordnung Kloten (Unique)
Unique (Flughafen Zürich AG) reichte Rekurs gegen die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Kloten ein. Die BZO ist ein wichtiges Raumplanungsinstrument der Gemeinde Kloten. Die Flughafenbetreiberin möchte mit ihrem Rekurs verhindern, dass die Wohnbevölkerung in fluglärmbelasteten Gebieten weiter zunimmt.