Der Regierungsrat des Kantons Zürich will nicht vorsorglich Land sichern im Hinblick auf ein allfälliges Parallelpistensystem am Flughafen.
Die Zürcher Regierung ist aber bereit, zusammen mit dem Bund abzuklären, was dies für Auswirkungen hätte. Eine Begleitung der Abklärungen durch den Kanton erfolge auf Wunsch des Bundes, schreibt die Volkswirtschaftsdirektion heute in einer Mitteilung. Der Bund hatte Anfang Juli Grundsätze für weitere Arbeiten am so genannten SIL-Prozess am Flughafen Zürich festgelegt. Demnach werden Optimierungsmöglichkeiten für verschiedene neue An- und Abflugvarianten gesucht.
Die Variante mit Parallelpisten soll zwar vorläufig nicht weiter verfolgt werden. Der Bund möchte aber doch wissen, welche Auswirkungen es auf die Flughafengemeinden hätte, wenn für solche Varianten in der Raumplanung vorsorglich Land gesichert würde.
SIL-Prozess soll 2009 abgeschlossen sein
Er führt deshalb entsprechende Abklärungen. Auf Wunsch des Bundes werden diese begleitet von Fachstellen des Kantons Zürich. Dies ändert laut Mitteilung aber nichts an der Haltung des Regierungsrates, der Parallelpisten und deren raumplanerische Sicherung weiterhin ablehnt.
Der SIL-Prozess («Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt») hat 2004 begonnen und soll 2009 abgeschlossen sein. Er gibt den raumplanerischen Rahmen für den Flughafen vor. Ziel ist unter anderem die Ermittlung eines neuen An- und Abflugverfahrens mit einer für alle betroffenen Regionen tragbaren Lärmbelastung.
Die Perimeter-Gespräche im Rahmen des SIL-Prozesses, die sich bisher auf die heutigen Standortgemeinden Kloten, Oberglatt, Opfikon, Rümlang und Winkel konzentriert haben, werden in der kommenden Phase auch auf Bachenbülach, Bülach, Höri, Niederglatt und Niederhasli ausgedehnt. Diese Gemeinden könnten im Falle von Pistenausbauten zu Standortgemeinden des Flughafens werden.