Das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland gibt Unique und Swiss eine neue Chance, die Anflugbeschränkungen am Rhein rechtlich prüfen zu lassen.
Von Erwin Haas und Wolfgang Messner
Auszug:
Hoffnung für Unique, die Swiss und alle Einwohner im Osten und Süden des Kantons, die sich übereinstimmend wünschen, dass der Flughafen Zürich wie seit eh und je nur von Norden her angeflogen wird: Das deutsche Bundesverwaltungsgericht will die Befugnisse des deutschen Luftfahrtbundesamtes bei der Festlegung von Flugverfahren, insbesondere von An- und Abflugrouten, «weiterer Klärung zuführen». Im Klartext: Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in Mannheim muss prüfen, ob die den Flugbetrieb in Kloten bestimmenden Nacht- und Wochenendsperren rechtens sind. Gemäss § 27a der deutschen Luftverkehrsordnung ist das deutsche Luftamt ermächtigt, für Flüge im kontrollierten Luftraum und bei An- und Abflügen zu und von Flugplätzen bestimmte «Flugverfahren einschliesslich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte durch Rechtsverordnung festzulegen». Gestützt auf diese Rechtsgrundlage, hatte das deutsche Luftamt für bestimmte Nachtrandstunden Anflüge nach Kloten über den Rhein verboten. Dies hatte seit 2001 zu Ost- und schliesslich auch zu Südanflügen geführt. (TA, 28.1.04)