Der neue kantonale Verkehrsrichtplan enthält keine Flugbewegungsplafonds oder andere Beschränkungen für den Flughafen Zürich. Dies hat der Kantonsrat am Montag beschlossen.
(sda) In der zwölften Sitzung zum Verkehrsrichtplan vertrat die Linke die Ansicht, dass Festlegungen für den Luftverkehr in Kloten nötig seien. Es müsse klar sein, mit welchen Eckwerten sich der Flughafen Zürich entwickeln solle, erklärte Priska Seiler Graf (sp., Kloten). Unterstützt wurde der Minderheitsantrag von Grünen und EVP.
Von solchen Einträgen im Richtplan wollten die Bürgerlichen aber nichts wissen. Die Grundlagen für den Flughafen würden zurzeit im Rahmen des neuen Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erarbeitet, sagte Martin Mossdorf (fdp., Bülach). Der SIL-Prozess dürfe nicht behindert oder erschwert werden. Festlegungen im Richtplan seien abwegig, meinte auch Lorenz Habicher (svp., Zürich).
Flugbetrieb in Dübendorf möglichIn der Abstimmung unterlag der Antrag der SP klar mit 100 zu 73 Stimmen. Erfolgreich war dagegen ein Minderheitsantrag der SVP im Zusammenhang mit dem Flugplatz Dübendorf. So wurde im Richtplan der Eintrag gestrichen, wonach bei einer Aufgabe des militärischen Flugbetriebs die Dübendorfer Piste ausser Betrieb gesetzt wird.
Für den Antrag der SVP, der mit 87 zu 85 Stimmen durchkam, hatten sich die Freisinnigen stark gemacht. Obwohl im Moment andere Ideen im Vordergrund stünden, müsse für die kommenden Generationen eine aviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf eine Option bleiben, erklärte Rita Bernoulli (fdp., Dübendorf).
In seiner zwölften Sitzung zum Verkehrsrichtplan beendete der Kantonsrat die Beratung der zahlreichen Minderheitsanträge. Die Schlussdiskussion und -abstimmung findet am 26. März statt.