Wegen der Wertminderung von Liegenschaften reichten bereits 1998 die Gemeinde Opfikon-Glattbrugg und Liegenschaftenbesitzer der Flughafengemeinde die Pilotklagen ein. Wie die Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 10, heute miteilte, wurden jetzt für drei Einfamilienhäuser Entschädigungen von 15 bis 17 Prozent der Verkehrswerte zugesprochen.
Mindestens zehn Prozent Einbusse nötigWichtigste Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung war laut der Schätzungskommission der Nachweis eines schweren Schadens gemäss Bundesgerichtspraxis. Dieser sei in den beurteilten Fällen so definiert worden, dass er deutlich mehr als 10 Prozent des Gesamtwertes einer Liegenschaft ausmachen müsse.
Dies traf laut Schätzungskommission für die leer ausgegangenen 15 Hauseigentümer nicht zu. Insbesondere hätten die Eigentümer so genannter Ertragsliegenschaften (in der Regel Mehrfamilienhäuser) keine entsprechenden Ertragseinbussen seit 1997 nachweisen können, teilte die Schätzungskommission weiter mit.
Kein Geld wegen ÜberflügenEntschädigungen wegen direkter Überflüge wurden keinem der Klagenden zugesprochen. Lediglich zwei Liegenschaften seien gelegentlich durch Anflüge (auf Piste 34) direkt überflogen worden. Für Entschädigungen wären aber gemäss geltender Praxis regelmässige Landeanflüge über ein Wohnhaus notwendig gewesen.
Die Flughafenbetreiberin Unique hatte ferner beantragt, das ganze Gemeindegebiet dem nur in der Kernzone gültigen höheren Lärmgrenzwert zu unterstellen. Dadurch wäre die Latte für Entschädigungen noch höher gesetzt worden. Auf diese Forderung trat die Schätzungskommission bei der Behandlung der 18 Pilotfälle aber nicht ein.
Weiterzug ans Bundesgericht
Klägeranwalt Peter Ettler bedauerte in einer Reaktion, dass gemäss den Urteilen der «Fluglärm weiterhin fast nichts kosten und Ruhe in den eigenen vier Wänden im Kanton Zürich nichts wert sein soll».
Die Schätzkommission habe bei ihren Urteilen nur die Entwertung des Bodens, nicht aber der Bauten berücksichtigt, was im Gegensatz zur Praxis des Bundesgericht stehe. Die drei gutgeheissenen Klagen zeigten immerhin, dass die Kläger auf dem richtigen Weg seien. Er kündigte den Gang ans Bundesgericht an.
Lange Geschichte – lange Zukunft
Im Zusammenhang mit einer deutlichen Zunahme der Flugbewegungen 1996 durch eine Reorganisation bei der damaligen Swissair reichten über 100 Hausbesitzer von Opfikon-Glattbrugg 1998 eine Sammelklage gegen den Flughafen (damals noch im Besitz des Kantons Zürich) ein. Daraus wurden vorderhand 18 Pilotfälle weiterverfolgt.
In den letzten Jahren wurden aber rund um den Flughafen Tausende weitere Entschädigugsbegehren erhoben. Die Vereinigung der Schweizer Flughäfen (Swiss International Airport Association, SIAA) spricht von gegenwärtig von schweizweit 18’000 Fluglärm-Entschädigungsorderungen.
Die Flughafenbetreiberin Unique schätzt die möglichen Kosten für Schallschutz und formelle Enteignungen wegen übermässigem Fluglärm am Flughafen Zürich im schlechtesten Fall auf bis zu 1,5 Milliarden Franken.
Wie Unique-Sprecher Marc Rauch auf Anfrage sagte, wurde mit den Urteilen ein «wichtiges Zeichen gesetzt, um unrealistische Erwartungen von Hauseigentümern in der Flughafenregion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen». Die Urteile seien allerdings nur eine «Momentaufnahme», entscheidend sei das Verdikt des Bundesgerichts. (mu/sda)