Januar 2018

Worum es beim Fluglärmstreit geht (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Gastkommentar

Flughafen und Medien geben alles, um die Bewohner verschiedener Regionen gegeneinander aufzuhetzen.

Matthias Dutli

Bei den Debatten um den Zürcher Flughafen wird die wichtigste Tatsache ausser acht gelassen. In erster Linie geht es weder um Lärm noch um Sicherheit, nicht um Arbeitsplätze oder Gerechtigkeit. Es geht darum, dass unsere Gesetze missachtet werden, und zwar vom Bund.

Deshalb zur Erinnerung: Der Flughafen wurde in den fünfziger Jahren in Betrieb genommen.

Flughafen Zürich: Parteien können sich noch einmal zum Betriebsreglement 2014 äussern (BAZL)

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Die Flughafen Zürich AG hatte dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende 2013 das Betriebsreglement 2014 zur Genehmigung eingereicht.   Da die darin enthaltene Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten ohne deutsche Zustimmung nicht durchgeführt werden kann, soll nun der von Deutschland unabhängige Teil des Betriebsreglements genehmigt werden.

Flughafen Zürich will weitere 1700 Liegenschaften vor Lärm schützen (cash)

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Am Flughafen Zürich sollen noch mehr Menschen vor dem Lärm der morgendlichen Südanflüge geschützt werden. Im Schutzkonzept Süd wurde ein Lärmmass eingeführt, das bestimmt, bei welchen Liegenschaften es zu laut ist. 1700 zusätzliche Häuser fallen so neu in die Schutzzone. Das Konzept wird ab dem 29. Januar einen Monat lang aufgelegt.

Nach der Einführung des morgendlichen Südanflugs im Oktober 2003 wurden viele Anwohner in südlichen Flughafengemeinden morgens um sechs aus dem Schlaf gerissen.

BAZL legt ergänztes Schutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)

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Die Flughafen Zürich AG hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das vom Bundesverwaltungsgericht verlangte ergänzte Schutzkonzept für die Anwohner im Süden des Flughafens eingereicht. Das BAZL gibt nun dieses Konzept in die öffentliche Auflage.

Ende Dezember 2010 hatte das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Dieses Schutzkonzept Süd wurde vom BAZL am 29. November 2013 genehmigt.

Bund bewilligt satellitengestützten Anflug am Flughafen Bern-Belp (BAZL)

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat das Gesuch des Flughafens Bern-Belp für einen neuen satellitengestützten Anflug von Süden bewilligt.  Gleichzeitig hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Plangenehmigung für die dafür erforderlichen Infrastrukturen erteilt.

Gemeinderat gelangt wegen Fluglärmschutz ans Bundesgericht (ZU)

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Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember eine Beschwerde des Neeracher Gemeinderats bezüglich Fluglärmschutz abgewiesen. Das akzeptiert die Behörde nicht und zieht den Fall ans Bundesgericht weiter.

Neerach ist eine zweigeteilte Gemeinde: Während der östliche Teil, der etwa die Hälfte der Gebäude des Dorfs (ohne Riedt) umfasst, in den Genuss von Beiträgen für Schallschutzmassnahmen gegen Fluglärm kommt, geht der westliche Teil leer aus. Ausschlaggebend für die Aufteilung in diese Gebiete waren die Lärmimmissionen.