Deutschland toleriert nicht einmal den Flüsterton (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Kommentar

Der ungelöste Fluglärmstreit mit Deutschland blockiert das neue Betriebsreglement des Flughafens Zürich. Es zeigt den jämmerlichen Zustand, in dem sich das Verhältnis zu Deutschland in der Flughafenfrage befindet.

von Michael von Ledebur

Geplant gewesen war ein bedeutendes Werk. Mit dem neuen Betriebsreglement hätte der Flughafen ein neues Anflugregime für die Abendstunden erhalten sollen. Eines, das An- und Abflugrouten klar trennen sollte. Laut einem Sicherheitsbericht ist das ein klares Erfordernis. Dennoch sucht man das sogenannte entflechtete Ostkonzept in dem Betriebsreglement 2014, das das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Donnerstag verfügt hat, vergebens. Dem Werk fehlt der beabsichtigte Kern, es regelt Details. Dafür gibt es einen einfachen Grund: den ungelösten Fluglärmstreit mit Deutschland. Ohne Einwilligung der deutschen Regierung lässt sich das neue Regime nicht einführen.

Die Verfügung wirft ein Licht auf den jämmerlichen Zustand, in dem sich das Verhältnis zu Deutschland in der Flughafenfrage befindet. Man muss sich vor Augen halten, dass es nicht um den direkten Anflug über deutsches Gebiet Richtung Kloten geht, nicht um jene Fragen, die vor 15 Jahren zum Zerwürfnis geführt haben. Die Rede ist von Flugzeugen in Tausenden Metern Höhe. Von einem Geräuschpegel, wie ihn geflüsterte Gespräche erzeugen.

Ein im Auftrag deutscher Behörden erstelltes Gutachten zeigt die Unbedenklichkeit des zusätzlichen Flugverkehrs für die Bevölkerung im angrenzenden Deutschland auf. Aber die Empfehlungen und Einschätzungen von Fachleuten sind nicht entscheidend, sondern der politische Wille der Regierung. Dass sie nicht einmal in diesem Fall zu Zugeständnissen bereit ist, spricht Bände.

Schweizer Politiker haben die Erfahrung gemacht, dass sich ihre deutschen Kollegen im Gespräch durchaus offen zeigen – um sich ganz anders zu äussern, sobald die Mikrofone eingeschaltet sind. Die Flughafenfrage ist und bleibt politisch aufgeladen. Dennoch ist fast nicht zu glauben, dass ein Flughafen, der von zahlreichen deutschen Reisenden frequentiert wird und der einer Fluggesellschaft in deutschem Besitz als Drehkreuz dient, keinerlei Unterstützung von der deutschen Regierung erfahren soll.

Man mag nun das Versagen der Schweizer Verhandlungskunst beklagen oder von Bundesbern Härte einfordern – beides mit gewissem Recht. Dem Amt bleibt aber nichts anderes übrig, als sich mit dem Status quo vorläufig abzufinden. Deshalb ist es richtig, dass das Bazl eine Teilgenehmigung vorgenommen hat. Es geht einerseits um eine Ausnahmegenehmigung, die das Starten schwerer Maschinen auf der Piste 32 erlaubt, und andererseits darum, dass nach Norden startende Flugzeuge früher abdrehen dürfen.

In der Natur der Sache liegt, dass jede noch so geringe Änderung im heiklen Gefüge des Flughafens und der umliegenden Gemeinden Friktionen verursacht. Aber die Massnahmen sind zu begrüssen, weil sie die Lärmbelastung insgesamt reduzieren, selbst wenn diese für Einzelne zunehmen sollte. Dürfen Grossraumflugzeuge die Piste 32 benutzen, sparen sie Fahrtweg ein und dürften pünktlicher auf die Reise geschickt werden. Das ist vor allem nach 22 Uhr entscheidend. Denn die vielen Verspätungen spätabends stören die Anwohner. Sie sorgen auch dafür, dass die Werte des Zürcher Fluglärmindexes regelmässig überschritten werden.

Diesbezüglich ist eine Auflage des Bazl interessant, die Anwohnervertreter freut: Der Flughafen muss die Vorverlegung der letzten Slots am Abend prüfen. Dass der Flughafen die Flugzeit am Abend ohne Not ausreize, ist ein oft gehörter Vorwurf. Es ist gut, wenn der Flughafen der Sache auf den Grund geht. Das heisst noch lange nicht, dass die Anwohnervertreter recht haben, aber es werden Fakten auf den Tisch gelegt. Es ist wichtig, dass man redlich streitet. Das haben die Schweizer den Deutschen in diesem Fall voraus.

NZZ, 17.05.2018