Ende Dezember 2010 hatte das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Dieses Schutzkonzept Süd wurde vom BAZL am 29. November 2013 genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete den Flughafen anschliessend, ein ergänztes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Die Flughafenbetreiberin hat das ergänzte Konzept innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht. Es sieht bei den Wohnliegenschaften im erweiterten Perimeter die Montage eines Schliessmechanismus für Fenster oder eines Schalldämmlüfters vor. Das Schutzgebiet beruht auf akustischen Kriterien und berücksichtigt die aktuellen Erkenntnisse der Lärmforschung. Das BAZL legt das ergänzte Schutzkonzept Süd in den betroffenen Gemeinden öffentlich auf. Die Einsprachefrist läuft vom 29. Januar bis zum 28. Februar 2018. Vor seinem Entscheid holt das BAZL auch die Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen des Kantons Zürich und des Bundes ein.
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