Fluglärmgegner unterliegen vor Bundesverwaltungsgericht (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Flughafen Zürich hat einen Etappensieg errungen. Er darf bei zwei Pisten wohl Schnellabrollwege bauen. Kritiker befürchten, dass das zu mehr Flügen und mehr Lärm führt.

Seit mehr als zehn Jahren wartet der Flughafen Zürich darauf, dieses Bauprojekt zu realisieren, nun könnte das Warten tatsächlich bald ein Ende haben. Konkret ist geplant, bei den Pisten 28 und 34 Schnellabrollwege zu erstellen. Diese ermöglichen es gelandeten Maschinen, rascher Platz zu machen.

Gegen den Bau gewehrt hatten sich Fluglärmgegner, allen voran der Verein Flugschneise Süd - Nein (VFSN) und mehrere Städte im Süden des Flughafens wie Dübendorf und Uster sowie Zürichseegemeinden wie Küsnacht und Männedorf. Sie waren in dieser Angelegenheit vor Bundesverwaltungsgericht gelangt.

Ruhe in der Nacht

Dieses hat nun entschieden, die Beschwerden vollumfänglich abzuweisen, wie einem kürzlich gefällten Urteil zu entnehmen ist. Die Fluglärmgegner hatten laut Bundesverwaltungsgericht bezweifelt, ob die Schnellabrollwege überhaupt nötig seien, denn sie führten ihrer Meinung nach nicht zu einem sichereren Flugbetrieb. Sie dienten auch nicht dazu, Verspätungen abzubauen, vielmehr müsse der Flughafen besser planen, waren die Gemeinden und der VFSN der Ansicht.

Der Flughafen dagegen stellte sich auf den Standpunkt, die Schnellabrollwege seien essenziell, um weiterhin eine Hub-Funktion einzunehmen und konkurrenzfähig zu bleiben. Dank der Schnellabrollwege seien die Pisten rascher frei, es gebe weniger Verspätungen und somit auch weniger Verkehr, der in den sensiblen Nachtstunden abgebaut werden müsse.

Dieser Meinung ist auch das Gericht. Die Pisten dürften dank der Schnellabrollwege früher frei werden, und somit könnten auch Verspätungen früher abgebaut werden. Weiter trügen Schnellabrollwege dazu bei, dass Flugzeuge weniger stark abbremsen oder beschleunigen müssten, und wirkten sich somit positiv auf den Treibstoffverbrauch und die Lärmemissionen aus.

Selbst wenn es durch die Schnellabrollwege mehr Flugbewegungen gebe, sei es nicht merklich lauter, da es pro Stunde maximal zwei Landungen mehr gebe. Das sei kaum wahrzunehmen, und die Lärmgrenzwerte würden weiterhin eingehalten. Zudem ermöglichten sie dem Flughafen mehr Flexibilität, und sie seien internationaler Standard an Flughäfen vergleichbarer Grösse. Weiter spreche für den Bau von Schnellabrollwegen, dass der Betrieb dadurch sicherer werde. «Der Abstand zum nachfolgenden Flugzeug erhöht und das Kollisionsrisiko verringert sich. Auch die Gefahr von Durchstarts reduziert sich erheblich», heisst es im Urteil. Summa summarum überwöge das Interesse am Bau auch die entgegenstehenden umweltrechtlichen und planerischen Interessen.

Nächste Auseinandersetzungen programmiert

«Wir freuen uns über den klaren, positiven Entscheid», kommentierte die Flughafensprecherin Sonja Zöchling das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Man wolle jetzt die 30-tägige Beschwerdefrist abwarten. «Wir werden die Detailplanung nun an die Hand nehmen, insbesondere weil die Schnellabrollwege eine wichtige Massnahme zum Verspätungsabbau am Flughafen Zürich sind», ergänzte Zöchling. Die Kosten für die Schnellabrollwege belaufen sich laut der Sprecherin schätzungsweise auf rund 40 Millionen Franken.

Naturgemäss unerfreut sind dagegen die Unterlegenen. «Natürlich sind wir enttäuscht. Wir prüfen zurzeit die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichtes», sagt Lothar Ziörjen, Stadtpräsident von Dübendorf und Präsident des Fluglärmforums Süd. Ob man bis vor Bundesgericht gehe, werde demnächst entschieden.

Auch der VFSN hat noch nicht beschlossen, ob er das Urteil weiterzieht. Diesen Schritt zu gehen, sei aber wahrscheinlich, damit die Bevölkerung auch künftig vor den Auswirkungen des Fluglärms geschützt werde, sagte VFSN-Präsident Matthias Dutli. «Wir sind erstaunt über das Urteil», ergänzte er.

Allein, die nächsten juristischen Auseinandersetzungen sind sowieso schon programmiert und sind von noch grösserer Bedeutung.
Im Rahmen des SIL 2 hat der Bundesrat diesen Sommer nämlich entschieden, dass am Flughafen Pistenverlängerungen möglich und Südstarts geradeaus bei Nebel und Bise zulässig sind. Aus Erfahrung wisse man, dass bei Änderungen des Betriebsreglements jeweils die Rechtsmittelverfahren ausgeschöpft würden und die Verfahren lange dauerten, erläuterte Flughafensprecherin Sonja Zöchling. Für weiteres Juristenfutter ist somit gesorgt.

NZZ, 30.10.2017


siehe auch:
Medienmitteilung Schnellabrollwege (VFSN)