Die Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen Zürich sind sich, trotz regional unterschiedlicher Interessen, in folgenden Forderungen einig:
1. Nachtruhe einhalten!
Die im Betriebsreglement vorgeschriebene Nachtruhe von 23:00 – 06:00 ist schon kurz genug. Der Luftfahrtbetrieb ist so zu planen, dass die Nachtruhe künftig eingehalten werden kann. Heute verkehren Flugzeuge regelmässig bis 23:30 Uhr.
2. Lenkungswirksame Landegebühren erheben!
Lenkungswirksame Lärmgebühren verlangt auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. Oktober 2013. Sie sind für landende und startende Flugzeuge so festzulegen, dass die Fluggesellschaften nur die notwendigen Flüge spätabends und frühmorgens starten und landen lassen, und dazu möglichst leise Flugzeuge einsetzen. Mit dem neu beantragten, sich in Vernehmlassung befindlichen Tarif wird das nicht erreicht.
3. Lärm reduzieren, bis er wieder im bewilligten Rahmen ist!
Heute ist die Lärmbelastung höher als es das gültige Betriebreglement erlaubt. Dies ist vor allem wegen der lauten, spätabends startenden Flugzeuge so.Die dafür Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass der rechtsgültige Zustand wieder hergestellt wird.
Die dafür Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass der rechtsgültige Zustand wieder hergestellt wird.
Die obenstehenden Forderungen wurden einstimmig von Vertretern der folgenden Fluglärmorganisationen (Behörden- und Bürgerorganisationen) verabschiedet:
Allianz Ballungsraum Süd, Bürgerprotest Fluglärm Ost, Dachverband Fluglärmschutz, Fluglärmforum Süd, Fluglärmsolidarität, IG Nord, IG West, Ikarus Erben, KLUG, Region Ost, RIGEL28!, Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, Verein Flugschneise Süd-Nein, Stiftung gegen Fluglärm.
Niederhasli, 15. Mai 2017
Für weitere Fragen:
Thomas Hardegger, Präsident sbfz, Tel. 079 461 04 44
Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich
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