Einstimmig billigte der Gemeinderat Hohentengen die Stellungnahme der Gemeinde gegen das kürzlich gestellte Gesuch der Flughafen Zürich AG an das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt auf Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014. Es sieht unter anderem die Absenkung der Höhen bei startenden Maschinen vor. Für die Gemeinde würde dies eine erhebliche Mehrbelastung an Lärm durch die schon jetzt nach Norden bis an die Grenze geführten startenden Maschinen, insbesondere in der Nacht, bedeuten.
Bürgermeister Martin Benz stellte dem Gemeinderat die Stellungnahme, die bis zum 14. Juli in Bern sein muss, vor. Das jetzt beantragte Gesuch der Flughafen AG ist Teil des im Oktober 2013 eingereichten umstrittenen Betriebsreglements 2014, dessen Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
In der jetzt beantragten Teilgenehmigung gehe es insbesondere um die Absenkung der Mindesthöhe bei Starts von Piste 32 in Richtung Norden, also in Richtung Hohentengen, für schwere viermotorige Langstreckenflugzeuge. Des Weiteren gehe es um eine Anpassung der Flugfläche 80, damit in der Schweiz angeblich weniger dicht besiedeltes Gebiet überflogen werden kann. Damit verbunden sei eine Zunahme der Flüge über deutsches Gebiet.
„Eine Genehmigung erhöht insbesondere die Belastungen unserer Bevölkerung in den Nachtstunden. Die bisher in der Schweiz liegende 43 dB(A)-Linie würde sich erstmals auf das Gebiet der Gemeinde erstrecken. Bei einem Hintergrundpegel in Hohentengen von 35 dB(A) in der Nacht, würde dies mehr als eine Verdoppelung des Lärms bedeuten“, heißt es in dem Schreiben (dB(A) ist die Einheit des Schalldrucks, bei der das menschliche Hörempfinden berücksichtigt wird).
Benz erinnerte an die Zusage von Bundesverkehrsminister Dobrindt bei seinem Besuch in Tiengen, eine Verschlechterung der Situation nicht zuzulassen. Abzulehnen sei das Gesuch auch, da jeder Nachweis durch die Flughafen Zürich AG fehle, dass der Raum der Gemeinde für eine sichere Abwicklung des Flugverkehrs benötigt werde. Es werde im Gegenteil der Südens des Kantons Zürich geschützt und somit einer Planung von Alternativen entzogen. „Um die Schweizer Bevölkerung zu schützen, wird weniger Sicherheit in Kauf genommen“, führte Benz aus. Zudem würden touristische Aspekte und die Rechtsprechungen der Gerichte außer Acht gelassen und es fehle eine nach Espoo-Konvention zu erbringende Umweltverträglichkeitsprüfung.
Verwiesen wird auf die Zurückweisung der Landkreise gegen das Betriebsreglement 2014. „Abschließend bleibt festzustellen, dass durch diesen Antrag die Situation nicht nur nicht befriedet wird, sondern eine Eskalation geradezu durch die Flughafen Zürich AG heraufbeschworen wird“, so die deutliche Kritik in der Stellungnahme, die auch an sämtliche politischen Vertreter gehen wird.
Kommentar VFSN: In der Flughafenfrage gibt es nur ganz wenige Punkte bei denen Konsens besteht. Einer davon ist, dass der Nordanflug mit Abstand der sicherste ist (keine Geländehindernisse, 20 Mal weniger Menschen am Boden). Also Herr Benz, wenn Ihnen die Sicherheit dermassen am Herzen liegt, setzen Sie sich für die sofortige Beseitigung der DVO ein!