von Andreas Schürer
Schon das Vorspiel bietet Juristenfutter: Im ersten Teil des Sachplans für den Flughafen Zürich sah der Bund den Bau von Schnellabrollwegen von den Pisten 28 und 34 vor, damit gelandete Flugzeuge rascher Platz machen können. Gegen die vom Bund im Frühling erteilte Plangenehmigung für das Bauvorhaben reicht das Fluglärmforum Süd nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, wie die Plattform von Gemeinden aus dem Süden des Flughafens am Dienstag mitgeteilt hat. Die wirklich umstrittenen Themen folgen allerdings erst im zweiten Teil des Sachplans, den der Bundesrat wahrscheinlich noch dieses Jahr vorstellen wird: Themen wie Verlängerungen der Pisten 28 und 32 oder der Südstart geradeaus in Spitzenzeiten wie in der Mittagswelle.
Gemeinden fürchten Mehrbelastung
An den Schnellabrollwegen stört das Fluglärmforum, dass diese einzig einer Kapazitätserhöhung dienten. Konkret sei mit rund 150 zusätzlichen Flügen pro Woche zu rechnen, davon 100 am Wochenende, schreibt das Fluglärmforum Süd. Auf das Jahr hochgerechnet erhöhe sich die Kapazität des Flughafens wegen der Schnellabrollwege um über 7800 Flüge. Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wertet die Folgen der Schnellabrollwege anders. Im Zusammenhang mit der Erteilung der Plangenehmigung schrieb es, die Gesamtkapazität des Flughafens werde kaum erhöht, da die Flugzeuge ausserhalb der deutschen Sperrzeiten gemäss Nordkonzept hauptsächlich auf der Piste 14 landen würden.
Laut einem Umweltverträglichkeitsbericht werde auch die Fluglärmbelastung durch die zusätzlichen Landungen nicht verändert. Dank der maximal möglichen zwei Landungen pro Stunde erhalte der Flughafen aber Spielraum, um die aktuelle Verspätungsproblematik zu entschärfen. Diese stellt am Flughafen gegenwärtig ein Topthema dar, das Betreiber, Airlines und Kanton gleichermassen beschäftigt – wegen ärgerlicher Unpünktlichkeit und weil wegen verschleppten Verzögerungen die letzten Flüge oft erst nach 23 Uhr starten.
Projekt verzögert sich
In seiner Beschwerdeschrift rügt das Fluglärmforum Süd auch gravierende Mängel im Verfahren für die Plangenehmigung. So sei das rechtliche Gehör verletzt worden und es fehle eine raumplanerische Interessenabwägung, die das Bundesgericht in einem früheren Entscheid verlangt habe. Darum müsse die Plangenehmigung aufgehoben worden, postuliert der Verbund der Südgemeinden. Vorerst freut er sich, dass sich das Verfahren verzögere und der Flughafen keine Schnellabrollwege bauen dürfe, bis ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vorliege.
So schnell dürften Beschwerden den Flughafen indes nicht mehr erschüttern: Dass auch der harmlosere Teil des Sachplans nicht geräuschlos über die Bühne geht, war absehbar. Neben dem Fluglärmforum Süd hat laut Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling auch der Verein Flugschneise Süd-Nein Beschwerde eingereicht. Zöchling rechnet mit einer Verzögerung des Schnellabrollweg-Projekts um rund zwei Jahre.