Die Gebühren würden nun künftig tiefer ausfallen, teilt der Flughafen Zürich am Dienstag mit. Sofern die Verfügung rechtskräftig werde, können diese per 1. September 2016 eingeführt werden. Sie wären dann für vier Jahre gültig.
Dank der "erfreulichen Passagierentwicklung und der Kosten- und Investitionsdisziplin der Flughafen Zürich AG" könne trotz der Gebührenreduktion die Kostendeckung im regulierten Bereich beibehalten werden, heisst es weiter. Damit könnten sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden.
Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäss Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche neu über Gewichtsklassen erfolgt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Juli Beschwerden mehrerer Fluggesellschaften gegen die Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerinnen waren Swiss, Lufthansa, Edelweiss Air, Austrian Airlines und Germanwings.