Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (Sbfz) gutgeheissen, wie aus einem Urteil hervorgeht, das heute Donnerstag bekannt wurde.
Konkret geht es um ein Monitoring für Nachtflüge, welches das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) Ende 2010 in Zürich eingerichtet hatte. Als so genannte Monitoring-Gruppe begleiteten und beurteilten Fachleute des Bazl, der Swiss und des Kantons Zürich die Flugpraxis nach Betriebsschluss. Das Monitoring sollte Auskunft geben, wie Ausnahmebewilligungen für nächtliche Flugbewegungen gehandhabt werden.
Schützenhilfe des Datenschützers
Auf Wunsch erhielt der Schutzverband 2013 ein siebenseitiges Dokument mit Grafiken und Statistiken zum Monitoring bis Ende 2011, wie die Bundesverwaltungsrichter in der Rekapitulation des Sachverhalts schreiben. Das reichte dem Schutzverband aber nicht.
Er wandte sich an den eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Dieser empfahl, dem Verband in sämtliche Monitoring-Dokumente Einsicht zu geben, namentlich in Sitzungsprotokolle der Monitoring-Gruppe und in ein Dokument mit «Entscheidhilfen» für Ausnahmebewilligungen.
Bazl macht das Gegenteil
Das Bazl folgte den EDÖB-Empfehlungen nicht. Im Gegenteil, es erliess eine Verfügung, wonach dem Schutzverband kein Zugang zu den Sitzungsprotokollen sowie zur «Entscheidhilfe» gewährt wird.
Schliesslich rief der Schutzverband das Bundesverwaltungsgericht an und hat nun Recht erhalten. Das Gericht hiess die Beschwerde gut. Es weist die Vorinstanz an, dem Verband Zugang zu den Sitzungsprotokollen – in einer von Flughafen und Swiss teilweise eingeschwärzten Version – sowie zum Dokument «Entscheidhilfe» zu gewähren. Der Schutzverband erhält eine Parteienentschädigung von rund 11\'700 Franken.
Urteil A-6291/2013 (pu/sda)