Die Anrainer-Gemeinden des Militärflugplatzes Dübendorf reichen eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat ein, wie der Dübendorfer Stadtrat am Donnerstag mitteilte. Sie wollen damit die Forderung nach Akteneinsicht zum Bundesratsentscheid für einen Weiterbetrieb als zivilen Flugplatz unterstreichen.
Der Stadtrat Dübendorf lehnt eine zivilaviatische Nutzung des vom Militär nicht mehr genutzten Flugplatzes entschieden ab. Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 3. September, auf dem Gelände auch künftig einen Flugbetrieb zu ermöglichen, hat er am 8. September beim Bundesrat ein Gesuch um Einsicht in die Akten und Entscheidungsprozesse gestellt.
Der Bund habe in einem Schreiben vom 19. September mitgeteilt, er werde frühestens Ende Oktober eine Stellungnahme liefern. Er begründete dies damit, dass das «Dossier Dübendorf» sehr umfangreich sei und die Behandlung des Gesuchs gewisser Koordinationsarbeiten bedürfe.
Vorwurf: Spielen auf Zeit
Der Stadtrat Dübendorf wirft dem Bund vor, er spiele auf Zeit. Es sei nicht einsichtig, weshalb nicht zumindest die für den Bundesratsentscheid direkt relevanten Unterlagen rasch vorgelegt werden könnten.
Es entstehe der Eindruck, der Bundesrat versuche die Akteneinsicht herauszuzögern oder gar zu verhindern, schreibt der Stadtrat. Ein solches Vorgehen sei nicht geeignet, das Vertrauen der betroffenen Gemeinden wieder herzustellen.
Der Stadtrat habe sich deshalb entschieden, eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat einzureichen. Die unmittelbar betroffenen Nachbargemeinden Volketswil und Wangen-Brüttisellen hätten sich entschieden, sich dieser Beschwerde anzuschliessen, heisst es in der Mitteilung.