Dieses harte Urteil nährt sich aus drei Gründen. Erstens hat sich der Kantonsrat beziehungsweise eine unheilige Allianz von Rot-Grün inklusive GLP und EVP mit regionalpolitisch motivierten Abweichlern aus dem bürgerlichen Lager auf die kategorische Ablehnung von Ausbauprojekten festgelegt – gegen den Willen des Zürcher Stimmvolks. Nun ist es zwar legitim, dass der Rat eigene Gewichtungen vornimmt. Dass er im Frühling aber ohne Not Verlängerungen der Pisten 28 und 32 aus dem Richtplan strich, obwohl sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 60 Prozent gegen kategorische Verbote aussprach, ist stossend.
Zweitens ist rätselhaft, warum der Kantonsrat grundsätzlich keine Ausbauten zulassen will – obwohl noch gar nicht klar ist, wie sich die Rahmenbedingungen präsentieren werden. Verlängerungen der Pisten 28 und 32 könnten nötig werden, sofern Deutschland mit oder ohne Staatsvertrag die Sperrzeiten ausdehnt oder wenn die Analyse des Sicherheitsberichts ergeben sollte, dass das System mit einem Pistenausbau robuster gemacht werden muss.
Der dritte und wichtigste Punkt, der für die Volksinitiative spricht, bezieht sich auf das Verhältnis zum Bund. In Bern erstarken Kräfte, die Kompetenzen bezüglich der Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel zum Bund verlagern wollen. Absehbar ist denn auch, dass Bern ein Nein des Kantonsrats zu einem Pistenausbau nicht akzeptieren wird – zu wichtig ist das Gedeihen des wichtigsten Landesflughafens für die Schweizer Volkswirtschaft. Ob Zürich einen folgenreichen Konflikt mit dem Bund in Kauf nehmen soll, darf nicht in der Hand des Kantonsrats bleiben – der Entscheid ist so weitreichend, dass ihn das Stimmvolk treffen muss.