(sda) Die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen im Süden des Flughafens Zürich müssen erst umgesetzt werden, wenn das Schutzkonzept für das Gebiet definitiv in Kraft tritt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Zwischenverfügung entschieden.
Auch Dübendorf und Opfikon abgewiesen
«Der Verein Flugschneise Süd – Nein» hat beantragt, dass die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sofort umzusetzen seien. Beschwerden gegen das Schutzkonzept sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Anträge abgewiesen. Sowohl der Verein als auch die Städte Dübendorf und Opfikon haben Änderungen für das Schutzkonzept beantragt.
So etwa die Ausrüstung aller zum Schlafen geeigneten Räume mit Schallschutzfenstern, die Regelung des Unterhalts der Massnahmen oder die Ausdehnung der Wahlmöglichkeit zwischen Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern auf alle möglichen Schlafräume.
Die Stadt Opfikon hat zudem beantragt, dass das für die Massnahmen vorgesehene Gebiet auf Opfikon ausgedehnt wird.
Keine Dringlichkeit gegeben
Weil die Anträge das Schutzkonzept Süd grundsätzlich verändern und es durch vorläufige Massnahmen, die möglicherweise nachgebessert werden müssen, zu Doppelspurigkeiten kommen kann, lehnt das Bundesverwaltungsgericht die sofortige Umsetzung des Konzeptes ab. Die Massnahmen seien nicht so dringlich, dass der Abschluss des Verfahrens vor Gericht nicht abgewartet werden könne.
Wegen der Einführung des morgendlichen Südanflugs auf den Flughafen Zürich im Oktober 2003 hat das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG im Dezember 2010 verpflichtet, ein Lärmschutzkonzept auszuarbeiten. Dieses vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigte Schutzkonzept Süd sieht vor, dass an den Schlafzimmerfenstern automatische Schliessmechanismen eingebaut werden, soweit die betroffenen Wohnungen im sogenannten Dachziegelklammerungssektor liegen.
Dieses Gebiet umfasst all jene Häuser, bei denen durch grosse Flugzeuge erzeugte Luftwirbel Ziegel lösen können.
In das Schutzkonzept wurden Teile der Gemeinden Opfikon, Wallisellen, Zürich und Dübendorf aufgenommen. Allerdings sollen nur Liegenschaften von den Massnahmen profitieren, die sich vollständig innerhalb des Klammerungssektors befinden. Total müssten rund 9000 Fenster mit Schliessmechanismen ausgerüstet werden. Gerechnet wird mit Kosten von 900 Franken pro Stück, was Gesamtkosten von 8,2 Millionen Franken ergibt.