(sda) Für das Beibehalten des Kredits im Rahmen der Fabi-Vorlage setzten sich die Basler und Schaffhauser Ständeräte ein. Mit dem Streckenausbau würden zwei Kantonshauptorte direkt verbunden, würde die Reisezeit um eine Stunde verkürzt und auch noch der Raum Zürich verkehrsmässig entlastet, sagte Claude Janiak (Basel-Landschaft, sp.).
Der Ständerat lehnte jedoch mit 32 zu 5 Stimmen ab. Er korrigierte damit den Entscheid, den der Nationalrat vergangene Woche eher überraschend gefällt hatte. Der Nationalrat wollte die A-fonds-perdu-Beiträge nicht direkt über den Fabi-Zahlungsrahmen finanzieren. Sie sollten aus Restmitteln aus den Krediten für den Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV) stammen.
Geld würde für anderes fehlen
Es handle sich dabei aber nicht um Geld, das einfach so zur Verfügung stehe, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. «Das Geld fehlt dann für andere Projekte.» Sie verwies auf die zahlreichen Wünsche der Kantone. Mit der deutschen Regierung sei das Projekt nicht abgesprochen, und für diese habe es auch keine Priorität.
Angesichts der Probleme mit dem süddeutschen Raum - Stichwort Fluglärmstreit - sei es nicht angezeigt, 100 Millionen Franken «auf dem Serviertablett» zu präsentieren, sagte Christine Egerszegi (Aargau, fdp.). Mehrere Redner forderten, zuerst sollten zurückgestellte Projekte in der Schweiz realisiert werden, bevor das deutsche Vorhaben unterstützt wird.
Als Sprecher der Verkehrskommission Claude Hêche (Jura, sp.) warnte davor, dass Gesamtpaket Fabi mit diesem Projekt aus dem Gleichgewicht zu bringen. Allerdings habe die Kommission ein Postulat eingereicht, das eine Klärung offener Fragen um die Hochrheinstrecke fordert. Das bringe eher eine Beschleunigung als der Kredit für das unausgegorene Projekt.
Kantone: 500 Millionen Franken pauschal
Zu diskutieren gab am Donnerstag die Beteiligung der Kantone an der künftigen Bahnfinanzierung. Der Bundesrat schlug in Absprache mit den Kantonen vor, dass diese die Publikumsanlagen in den Bahnhöfen finanzieren sollten, das sind unter anderem Perrons und Treppen. Kosten sollte dies rund 500 Millionen Franken kosten, was 200 Millionen mehr wäre als die Kantone heute bezahlen.
Der Nationalrat beurteilte dies als zu kompliziert und setzte den Kantonsbeitrag pauschal auf 500 Millionen Franken fest, wobei die exakte Verteilung aufgrund des Umfangs des Regionalverkehrs in den Kantonen bestimmt würde. Mit 32 zu 8 Stimmen schloss sich der Ständerat nun deutlich der grossen Kammer an.
Mehrere Ständeräte befürchteten, dass die Kantone mit einem Pauschalbeitrag weniger Mitbestimmung hätten, als wenn sie konkrete Anlagen zu finanzieren hätten. «Die Kantone wollen selbst bestimmen, welche Publikumsanlagen gebaut werden», sagte Stefan Engler (Graubünden, cvp.). Der Bundesrat kann laut Leuthard mit beiden Versionen leben.
Letzte Differenz
Die Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (Fabi) ist als Gegenentwurf zur VCS-Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» konzipiert. Ziel ist eine Neuordnung der Bahnfinanzierung. Über den neuen unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF), zu dem sich die Räte einig sind, wird dereinst das Volk entscheiden.
Für 6,4 Milliarden Franken soll ausserdem mit der Fabi-Vorlage bis 2025 das Bahnnetz ausgebaut werden. Dazu soll unter anderem temporär die Mehrwertsteuer um 0,1 Prozentpunkt erhöht werden. Dank dem Ausbau können die Züge dereinst auf zahlreichen zusätzlichen Strecken im Halbstundentakt verkehren.
Am kommenden Montag äussert sich bereits wieder der Nationalrat zur Fabi-Vorlage. Nebst der Differenz um die Hochrheinstrecke gilt es nur noch geringfügige Abweichungen zu bereinigen. Zu einer Volksabstimmung könnte es 2014 kommen.