Das Bundesgericht hatte den Flughafen Zürich 2010 dazu verpflichtet, seinen Lärmgebührentarif anzupassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) genehmigte das neue Gebührenmodell im vergangenen Januar. Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen (SBFZ) gelangte dagegen ans
Bundesverwaltungsgericht.Die Richter in St. Gallen haben die Beschwerde nun gutgeheissen und die Sache zu weiteren Abklärungen und neuem Entscheid ans
BAZL zurückgeschickt. Nicht zu beanstanden sind die Tageslärmgebühren, die laut Gericht die Fluggesellschaften durchaus veranlassen können, den Flughafen mit möglichst leisen Maschinen anzufliegen.Rand- und Nachtstunden als Problem
Nicht ausreichend erwiesen sei dies hingegen bei der Gebührenordnung für Lande- und Startzuschläge in den Tagesrand- und Nachtstunden. Insbesondere sei offen, ob die hier vorgesehenen Lärmzuschläge von lediglich einigen hundert Franken die vom Bundesgericht verlangte Lenkungswirkung entfalten könnten.
Für das Bundesverwaltungsgericht ist nicht erstellt, dass eine betriebsverträgliche Einführung höherer Lärmzuschläge ausgeschlossen wäre. Der Sachverhalt sei in dieser Hinsicht noch vertieft abzuklären. Bis ein gültiger neuer Tarif vorliegt, bleibt laut Gericht noch die aktuelle Regelung in Kraft.
Beschwerde ans Bundesgericht möglich
Der Entscheid aus St. Gallen kann innert 30 Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden. Nach Ansicht des SBFZ wird die «schon bisher kaum spürbare» Lenkungswirkung der Lärmgebühren mit der Neuregelung «praktisch aufgehoben».
Mit den Lärmgebühren sollen die Fluggesellschaften dazu gebracht werden, leisere Flugzeuge einzusetzen. Die Mittel fliessen in den Lärmfonds des Flughafens. Daraus finanziert er etwa Lärmschutzmassnahmen oder Entschädigungen.
Die Flugzeuge werden in Lärmklassen eingeteilt: Die teuerste Klasse 1 für die lauteste, die gebührenfreie Klasse 5 für die leisesten Maschinen. Die Lärmgebühren haben damit Lenkungswirkung. Die Einteilung wird von Zeit zu Zeit der technischen Entwicklung angepasst. (Urteil A-769/2013 vom 30.10.2013)