Zwei Beinahezusammenstösse in Zürichs Luftraum (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Innerhalb kurzer Zeit kam es in der Nähe des Flughafens Zürich zu zwei gefährlichen Annäherungen zwischen Passagierfliegern. Das zuständige Bundesamt ermittelt.

Am 22. März kamen sich zwei Flugzeuge der Swiss gefährlich nahe. Ein Jumbolino und ein Airbus A330 unterschritten um 17.04 Uhr die minimalen Distanzvorgaben in rund sieben Kilometern Distanz von den Pisten in Kloten. Laut einem Report der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (Sust) waren beide in Zürich gestartet. Der Jumbolino auf Piste 28 in Flugrichtung Westen, der Airbus auf Piste 16 Richtung Süden. Zusammen haben die Flugzeuge Platz für über 300 Passagiere. Die Swiss bestätigt den Vorfall. «Da es sich um eine laufende Untersuchung handelt, können wir keine weiteren Angaben machen», sagt Mediensprecherin Sonja Ptassek auf Anfrage.

Laut Fluglotse Mario Winiger, Sprecher von Aerocontrol, kreuzen sich die Wege der Flugzeuge nicht nur auf den Pisten, sondern auch in der Luft über dem Flughafen. Die Fluglotsengewerkschaft Aerocontrol hat in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, am Flughafen Zürich würde der Lärmschutz höher bewertet als die Sicherheit. Dadurch entstünden wiederholt komplexe Situationen, die für die Fluglotsen schwierig zu überblicken seien. «Dass der Vorfall damit in Zusammenhang steht, ist möglich», erklärt Winiger. Dies werde die Untersuchung der Sust zeigen.

Skyguide-Sprecher Vladi Barrosa meint zur These: «Es ist eine der möglichen Ursachen.» Sich kreuzende Flugwege seien ein Teil der Komplexität des Flugbetriebs in Zürich, welche von einer Reihe von weiteren Faktoren abhänge: «Wie dem Betrieb von gekreuzten Pisten, Pistenüberquerungen, täglichen Betriebskonzeptwechseln oder einem stark fragmentierten Luftraum.»

Im Steigflug zu nahe gekommen

Nur gut drei Wochen später kam es am 12. April um 16.10 Uhr zu einem zweiten Zwischenfall. Diesmal waren eine Boeing 737 von Ryanair (RYA 5.982 -0.86%) und ein Airbus 319 von Transportes Aéreos Portugueses (TAP) betroffen. In der Beschreibung des Vorfalls der Sust, heisst es, die eine Maschine sei der anderen während ihres Steigfluges zu nahe gekommen. Und wörtlich: Beide seien auf sich kreuzenden Routen geflogen. «Flugzeuge, die auf gleicher Höhe fliegen, müssen immer einen Abstand von mindestens neun Kilometern einhalten», erklärt Fluglotse Winiger. Nicht auf gleicher Höhe fliegend, müssten mindestens 300 Meter Abstand beim Höhenunterschied eingehalten werden. «Eine der beiden Vorgaben wurde nicht erfüllt.»

Dies bestätigt Skyguide-Sprecher Barrosa: «Es kam zu einer Annäherung auf einer Flughöhe von etwa 12\'000 Metern, wobei sich die Flugzeuge auf sich kreuzenden Luftstrassen befanden. Dabei näherte sich die eine Maschine im Steigflug der von der anderen Maschine eingehaltenen Flughöhe.»

Wie genau es zu den beiden Vorfällen kam, kann Barrosa derzeit nicht sagen: «Die laufende Untersuchung durch die Sust wird Aufschluss über die genauen Vorkommnisse der beiden Fälle geben.» Auch ob es zu Fehlern seitens der Skyguide gekommen sei, könne zurzeit nicht beantwortet werden. «Zu einer Unterschreitung des Mindestabstandes können verschiedene Faktoren führen wie die Flugverkehrsleitung, Piloten, das Flugzeug selbst oder auch die herrschenden meteorologischen Bedingungen.»

Tages-Anzeiger, 26.04.2013




siehe auch:
Kapazität wichtiger als Sicherheit (VFSN)
«Für einen Hub-Flughafen hat es hier einfach keinen Platz» (Leserbriefe TA)