(sda)
Die Planungsarbeiten dienten als technische Grundlagen für die Vorbereitung der politischen und wirtschaftlichen Entscheide, teilte die Flughafen AG am Freitag in einem Communiqué mit. Das Baugesuch für die Pistenverlängerungen könne jedoch gemäss Flughafengesetz nur mit der Zustimmung des Kantons Zürich beim Bund eingereicht werden.Ziel sei es, im Frühling 2013 einem ausgewählten Planungsbüro den Auftrag für die Planungsarbeiten zu erteilen. Diese sollen dann bis spätestens Ende 2014 abgeschlossen sein. Die Umsetzung des Staatsvertrages mit Deutschland im Jahr 2020 verlange von der Flughafenbetreiberin bereits heute eine weitsichtige Planung.
Pisten 28 und 32 verlängern
Nach Ansicht der Flughafen Zürich AG kann das Verkehrsaufkommen mit den zusätzlichen Sperrzeiten nur mit den Verlängerungen der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden effizient abgewickelt werden.
Vorgesehen ist, die kürzeste Piste 28 von heute 2500 Meter auf 2950 Meter zu verlängern, damit auch Langstreckenflugzeuge bei nasser Piste und ungünstigen Witterungsverhältnissen darauf landen können. Damit alle Flugzeugtypen mit maximaler Beladung landen können, soll zudem die Piste 32 von 3300 auf 3700 Meter verlängert werden.
Zum geplanten Pistenausbau gehört überdies der Bau eines Rollweges rund um das östliche Ende der Piste 28. Das sei nötig, um die Anzahl Flugzeuge zu verringern, die diese Piste nach der Landung oder vor dem Start kreuzen, heisst es in der Mitteilung.