Die umstrittenen Pläne kamen an einem informellen Anlass des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) aufs Tapet. Vor Vertretern der Flughafenkantone sowie verschiedenen Unternehmen und Organisationen präsentierte das Bazl am 24. Januar seine Vorstellungen für eine Teilrevision des Luftfahrtgesetzes.
Bestandteil dieser Vorstellungen ist, die sogenannte Infrastrukturkonzession im Luftfahrtgesetz festzuschreiben. In der Infrastrukturkonzession werden die Rahmenbedingungen für Lage und Länge der Pisten, die grundsätzlichen An- und Abflugrichtungen sowie die Betriebszeiten festgehalten.
Diese Rahmenbedingungen im Luftfahrtgesetz festzuschreiben, würde bedeuten, dass der Bund über diese umstrittenen Punkte abschliessend entscheiden könnte und der Kanton Zürich damit sein Vetorecht verlieren würde. Wie der Regierungsrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage schreibt, käme dies «einer Entmachtung in flughafenpolitischen Belangen» gleich.
Nur «amtsinterne Ideen»
Das Bazl betonte bei der Präsentation der Vorschläge zwar, dass es sich nur um «amtsinterne Ideen» handle, die weder mit den übrigen Bundesämtern noch mit der Departementsvorsteherin Doris Leuthard (CVP) abgesprochen seien.
Die Reaktion des Kantons Zürich fiel dennoch deutlich aus: Die Volkswirtschaftsdirektion habe sich entschieden gegen diese Pläne ausgesprochen, schreibt die Regierung. Die Stellungnahme sei jedoch noch nicht offiziell gewesen, weil auch der Informationsanlass im informellen Rahmen stattgefunden habe.
Sobald die Vernehmlassungsvorlage vom Bund beschlossen ist, will sich der Regierungsrat auch noch offiziell zu den Plänen äussern. Dies dürfte im ersten Quartal 2013 der Fall sein. Das Vetorecht in Flughafenfragen wurde dem Kanton Zürich im Jahr 1999 gewährt als «Gegenleistung» für die Verselbstständigung des Flughafens.