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Voraussetzung bleibt, dass die Möglichkeiten, die der Gekröpfte Nordanflug sowie die Ertüchtigung der Pisten 28 und 32 bieten, zeitgerecht genutzt werden. Bis diese Voraussetzung erfüllt ist, gilt es wohl noch viele Widerstände zu überwinden. Zentral ist dabei: Alles, was auf ein Nein zu diesem Staatsvertrag folgen kann, wird ungünstiger sein, als das, was gegenwärtig auf dem Tisch liegt. Unter diesen Vorzeichen ist es für die Bundesversammlung ein Gebot der politischen Vernunft, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Damit der Flughafen seine Funktionsfähigkeit bewahren und entwickeln kann, braucht es zudem das Ja des Zürcher Kantonsrates zu den Pistenverlängerungen. Angesichts der kapitalen Bedeutung dieser Frage ist das Komitee „Weltoffenes Zürich“ zuversichtlich, dass der Kantonsrat im Interesse des Gesamtwohls der Volkswirtschaft zustimmen wird. Mit einem solchen Entscheid bleiben die demokratischen Rechte des Volkes gewahrt. Bei einer Ablehnung dagegen würde der Kantonsrat – das wäre einzigartig für die bisher demokratisch geführte Flughafendebatte – die Mitsprache des Volks abblocken.